Sanktionen für Folgetermine außerhalb des Bewilligungszeitraums

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage. Sind mehrere Sanktionen für Meldetermine außerhalb des Bewilligungszeitraums rechtens? Eine Weiterbewilligung erfolgte erst knapp 2 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, der Haupttermin (entschuldigt) bzw. mehrere Folgetermine lagen allesamt dazwischen.

    Habe daraufhin Widerspruch eingelegt, und eine Rücknahnme der Saktion für den entschulidigten Haupttermin erhalten. Bezüglich der Folgetermine 3 an der Zahl wurden Sanktionen verhängt und habe auchh keine Antwort auf den Widerspruch erhalten.

    Viele Grüße

  • In dem Moment, wo der Antrag auf Weiterbewiligung gestellt wurde, besteht das Sozialrechtsverhältnis aus dem die Mitwirkungspflichten resultieren.

    Die Zahlung und Bewilligung von Leistungen für den Lebensunterhalt sind dafür ohne Belang.

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