Alleinerziehend - kein ALG II - Sohn U25 und Fragen zu ALG II Antrag

  • Hallo Gemeinschaft!

    folgender Sachverhalt:

    Alleinerziehender Vater bezieht kein ALGII (könnte, möchte er aber nicht) Sohn nun volljährig möchte ALGII beantragen. Aber nur wenn der Vater keine Angaben machen muss. jc lehnt dies ab, da der Vater ja unterhaltspflichtig sei und es sich um eine BG handelt. Ist die Aussage korrekt? Kann der Vater dem Sohn, da er selbst ja kein ALGII bezieht, nicht ein Zimmer untervermieten? Oder gilt die U25 Regelung? Gruß und Danke für mögliche Antworten! mic

  • Hallo!

    Ergänzend zum Geschriebenen:

    Eltern sind Kindern unter 25 Jahren, ohne abgeschlossene Berufsausbildung und im selben Haushalt lebend gegenüber unterhaltspflichtig. Nach dem SGB II bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft. Das gilt ebenso für arbeitslose Kinder unter 25 mit abgeschlossener Berufsausbildung, welche wieder in die elterliche Wohnung zurückziehen.

    Mit Einkommen bildet U25 Jähriger eigene Bedarfsgemeinschaft

    Sobald das unter 25 Jährige Kind ein eigenes Einkommen erzielt, welches für den eigenen Lebensunterhalt und Unterkunftsanteil der gemeinschaftlichen Wohnung ausreicht, wird der U25 Jährige nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft dazu gezählt. Ab da an gilt dieser nur noch als Teil der Haushaltsgemeinschaft und darf einen höheren Teil des eigenen Einkommens behalten.

    Deshalb ist die Reaktion vom JC völlig korrekt.

    Aber nur wenn der Vater keine Angaben machen muss. jc lehnt dies ab, da der Vater ja unterhaltspflichtig sei

    Es bleibt nichts anderes übrig als die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen,

    Untermietvertrag kommt absolut nicht in Frage, da Unterhaltspflicht und Bedarfsgemeinschaft.

    Gruß

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