Autoverkauf - Anrechnung auf Leistungen?

  • Hallo Ihr Lieben,


    da ich hier nichts Entsprechendes finden konnte, ist meine kurze Frage:

    Ich beabsichtige, mein altes Auto, welches ich schon lange vor dem ALG2-Bezug hatte, zu verkaufen. Vermutlich bekomme ich dafür noch ca. 1.000,-- €.

    Wäre das dann Einkommen, was ich angeben muß und welches auf die Leistungen angerechnet werden würde?


    Vielen Dank für die Beantwortung.


    Gruß

  • Es wird nicht als Einkommen angerechnet, so lange es sauber nachgewiesen wird.


    Allerdings wird der Erlös durch den Vermögenstausch zu anrechenbarem Vermögen. Das Auto ist nicht anrechenbares Vermögen nach § 12 Absatz 3 SGB II. Geld ist nicht auf diese Weise geschützt.


    Das wird vermutlich keinen Unterschied machen. Falls Du aber doch durch den Verkaufserlös die Vermögensfreibeträge nach § 12 Absatz 2 SGB II sprengen solltest, *dann* würde es im Ergebnis "angerechnet".