Wohngemeinschaft Untermietvertrag Warmmiete

  • Hallo. Ich bin die Eigentümerin einer 3zkb Wohnung. Eine Bekannte möchte bei mir ein Zimmer untermieten. Das Andere Zimmer habe ich bereits an eine Studentin untervermietet als warmmiete.

    Meine Bekannte wird sich nach der Meldung beim Anwohnermeldeamt auch beim Arbeitsamt melden. Ich habe die Absicht, ihr den Untermietvertrag auch mit der pauschalen Warmmiete auszuhändigen. Ohne genauen Angaben und Aufteilung. Der Betrag ist nicht hoch. Wird diese Angabe vom Arbeitsamt anerkannt, oder muss ich mich jetzt mit NK Abrechnung auseinandersetzen? Danke im voraus

  • Hallo,

    wer sagt dir, dass der Betrag nicht zu hoch ist? Je nach Sachbearbeiter und Jobcenter kann es passieren, dass deine Bekannte dazu aufgefordert wird, einen Mietvertrag mit Aufschlüsselung vorzulegen.

  • Hallo,

    wer sagt dir, dass der Betrag nicht zu hoch ist? Je nach Sachbearbeiter und Jobcenter kann es passieren, dass deine Bekannte dazu aufgefordert wird, einen Mietvertrag mit Aufschlüsselung vorzulegen.

    350 Euro warm ( all inklusive) ist teuer? Klar, werde ich Untermietvertrag machen, die frage ist, ob ich es aufschlüsseln muss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!