Rückkehr nach Deutschland nach 11 jährigen Wohnsitz in Großbritanien

  • Guten Nachmittag an Euch,

    Ich habe bzgl. des folgenden Themas viel recherchiert und teils einzelne, jedoch nicht vollständige Antworten gefunden und habe gedacht meine Situation hier ebenso zu schildern.

    Hier meine Situation:

    Ich war mit 18, nach der Schule und nach einem freiwilligen Sozialen Jahr, nach England gezogen und bin dort seit mehr als 11 Jahren Arbeitstätig und sesshaft.

    Nun bin ich fast 31 und es ist Zeit zurück nach Deutschland zukehren. Falls ich den Schritt gehen sollte und zurückziehen werde, haben meine Eltern mir eine Unterkunft in dem Untergeschoss dessen Hauses versichert (es ist eine eigene, abschließbare Wohnung). Ob ich dort letztendlich Miete zahlen werde oder kostenlos wohnen darf wurde bisher noch nicht besprochen, jedoch werden meine Eltern mich finanziell nicht unterstützen. Ich bin selbstverständlich zuversichtlich schnellstmöglich Arbeit zu finden, jedoch würde ich als vorübergehende Notlösung auch ALG in Betracht ziehen, um mich finanziell zu stützen.

    Da ich direkt nach der Schule umgezogen war, ist der deutsche Arbeitsmarkt und dessen Gesetze für mich Neuland, also entschuldigt bitte die Fragen:

    1. Gilt innerhalb der EU eine Regelung, das ich eventuell Anspruch auf ALG 1 hätte, da ich in der EU seit 11 Jahren durchgehend berufstätig war, oder gilt ALG 1 nur für Antragssteller die lediglich in Deutschland berufstätig waren, und somit für mich lediglich ggf. ein Anspruch auf Hartz IV?

    2. Hätte ich mit der oben geschilderten Situation überhaupt auch Anspruch auf die Regelleistung von Hartz IV, da ich mit meiner Mutter und meinem Stiefvater im selben Haus, jedoch in einer getrennten Wohnung wohnen würde - oder würde das Arbeitsamt dementsprechend Kürzungen vorziehen oder den Anspruch sogar verweigern da sie finanzielle Unterstützung erwarten würden?

    3. Falls ich miete zahlen sollte, würde ich Anspruch auf Mietzahlung vom Arbeitsamt für die Zeit der Arbeitssuche haben, oder würde das Arbeitsamt von meinen Eltern erwarten die Wohnung kostenlos zur Verfügung zustellen? Wenn ja, welche Unterlagen würde ich vorweisen müssen (e.g. Mietvertrag? Beweis der Mietzahlung?)

    Ich freue mich auf Eure Antworten.

    Grüße

  • Hallo,

    ein Anspruch auf ALG dürfte kaum bestehen, womit also nur ALG II bleibt.

    Sofern es eine tatsächlich abgetrennte Wohnung ist, Du nicht zusammen mit den Eltern wirtschaftest und die vereinbarte Miete ortsüblich und angemessen ist, sollte es kein weiteren Probleme geben - es sei denn, Du bist kein deutscher Staatsbürger. Denn genau das schreibst Du nirgends...

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    Herzlichen Dank für die Rückmeldung.

    Ich bin deutscher Staatsbürger.

    Ich habe mich über BG und HG erkundigt und verstehe dass sobald ich BG angebe, sollte keine finanzielle Unterstützung von meinen Eltern verlangt werden und ich somit Anspruch auf ALG II haben, verstehe ich das richtig?

    Gruß

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