ALG II Antrag Ehemann - Partner berufstätig - Vermittlunsgespräch

  • Hallo,

    mein Mann hat kürzlich ALG 2 beantragt, da dies leider für die nächsten Monate bis zum Beginn seines Arbeitsverhältnisses nötig ist – vorübergehend also. Eine Bewilligung erfolgte noch nicht.

    Ich selbst bin Vollzeit berufstätig und wir haben 2 Kinder. Ich verdiene gut, aber kann uns bzw. ihn nicht weiter finanzieren. Nun hat das Jobcenter ihm einen Fragebogen für mich mitgegeben, in dem ich etwas zu meinem Lebenslauf ausfüllen soll und vor allem Fragen zu möglichen Stellen: wie viel und was ich arbeiten kann usw. Natürlich kann und will ich das nicht ausfüllen!

    Das JC möchte mir in den nächsten Tagen einen Termin schicken zum Vermittlungsgespräch. Ich habe mich gestern schon telefonisch beschwert, verstehe aber, dass ich als Teil der BG auch einen Platz in deren System bekomme. Die nötigsten Infos habe ich also ausgefüllt, mehr aber auch nicht, denn ich suche ja nichts und kann mir nichts vorwerfen.

    Ich habe mich gestern schon viel belesen, aber kann der Sachbearbeiter von mir verlangen, dass ich als Frau des Antragstellers Fragen zu möglichen Stellen usw. beantworte, obwohl dies nicht notwendig ist? Eine EGV oder dergleichen werde ich natürlich nicht unterschreiben und so wenig wie möglich sagen oder beantworten. Ich weiß, dass der Termin vielleicht auch ganz schnell vorbei sein kann, aber ich möchte vorbereitet sein.

    Danke für eure Antworten!

  • Hallo!

    Ich selbst bin Vollzeit berufstätig und wir haben 2 Kinder. Ich verdiene gut, aber kann uns bzw. ihn nicht weiter finanzieren.

    Im SGB II bilden Eheleute eine Bedarfsgemeinschaft und der Verdienst des Partners wird mit berücksichtigt.

    Je nach Höhe des Verdienst kann ein ALG II Anspruch des Ehemanns ausgeschlossen sein. Von welchem

    Verdienst reden wir hier? Das als Frage vorab!

    Gruß

  • Ich bekomme monatlich 1300 netto, denke aber kaum, dass diese Angabe ohne Wissen der Kosten für Unterkunft usw. aussagekräftig ist. Natürlich wird mein Einkommen angerechnet, aber da er keines hat, bezweifle ich, dass wir nicht zumindest einen kleinen Teil erhalten.

    Dass dieses Nettogehalt für andere nicht gut ist, ist mir übrigens klar. Meine Aussage ist rein subjektiv. Es kommt ja auch darauf an, wo man lebt. Aber darum soll es hier ja auch gar nicht gehen.

  • Hallo!

    Ich bekomme monatlich 1300 netto, denke aber kaum, dass diese Angabe ohne Wissen der Kosten für Unterkunft usw.

    Wäre meine nächste Frage gewesen, aber deinen Anspruch kannst du hier selbst

    errechnen: Hartz 4 Rechner  Es kommt maximal eine Aufstockung

    in Frage. Was sonstige Rechte und Pflichten angeht, könntest du diesem Info-Blatt

    entnehmen:

    Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchend

    Gruß

  • Hallo,

    Aber darum soll es hier ja auch gar nicht gehen.

    doch, genau darum geht es. Ihr könnt trotz Deiner Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt nicht absichern und seid auf Sozialleistungen angewiesen. Dementsprechend kann das Amt durchaus auch versuchen, Dich in einem anderen - besser bezahlten - Job zu vermitteln.

    Natürlich kann und will ich das nicht ausfüllen!

    Das wäre dann eine fehlende Mitwirkung mit der Gefahr, daß Leistungen verweigert werden.

    Eine EGV oder dergleichen werde ich natürlich nicht unterschreiben

    Ja und? Dann bekommst Du entsprechende Verwaltungsakte mit Sanktionsmöglichkeiten.

    Wie auch immer - Deine Verweigerungshaltung - verbunden mit gleichzeitigem Anspruchsdenken - wird es Dir nicht einfach machen, soziale Hilfeleistungen zu erhalten.

    Gruß!

  • Hallo!

    Anders gehen? Nur, wenn ihr auf Sozialleistungen verzichtet. Ansonsten seid ihr dem SGB II

    als Bedarfsgemeinschaft unterworfen und müsst euch an die Gesetzgebung halten. Das gebe

    ich dir als guten Rat mit auf den Weg.

    Gruß

  • Hallo!

    Von Schikane kann keine Rede sein, denn ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei

    Bedürftigkeit gezahlt wird und das geht nicht ohne Pflichten. Selbige sind im SGB II

    geregelt.

    3.1 Pflichten zur Beendigung oder Verringerung des Leistungsbezuges In erster Linie sind Sie und die

    Angehörigen Ihrer Bedarfsgemeinschaft (siehe auch » Kapitel 8.3) selbst gefordert, konkrete Schritte zur

    Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Sie müssen sich selbstständig bemühen, Ihre

    Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen.
    Hieraus ergibt sich für Sie beispielsweise die Verpflichtung, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig,

    seelisch und körperlich in der Lage sind.

    Gruß

  • Du solltest jedenfalls Deine Scheuklappen ablegen und unbedingt vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen.

    Ihr beantragt mit diesen Angaben Geld vom Staat. Du bist bei unvollständigen Angaben praktisch automatisch bei Ordnungswidrigkeiten wenn nicht bei Betrug. Für kindisches Herumgetrotze ist an so einem Punkt kein Raum. Du stehst direkt an der Schwelle zur Kriminalität mit vierstelligen Geldsummen (oder höher) in so einem Fall wenn Du Unsinn baust.

    Bei rund 1700 Euro durch Kindergeld und Einkommen solltet ihr ohnehin erst einmal prüfen. ob nicht Kinderzuschlag, Wohngeld und ein Umstellen der Steuerklasse eine Lösung für Euer Problem sein kann.

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