Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit

  • Hallo Community,

    ich hätte ein paar Frage bezüglich der Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit. Wird bei der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeit nur die einfache Fahrt oder die Hin- und Rückfahrt berücksichtigt? Welchen Betrag erhält man pro Kilometer?

    Ich freue mich auf Eure Antworten.

    Gruß Dominik

  • Klarstellung: Man erhält vom Jobcenter gar kein Geld für die Fahrten zur Arbeit und zurück.

    Man kann aber - wie Corinna schon geschrieben hat - unter bestimmten Umständen 20 Cent pro Fahrtkilometer auf der kürzesten Stecke vom Einkommen aus der Tätigkeit als Werbungskosten abziehen lassen. Bedeutet also: Es wird vom Einkommen eventuell weniger auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet.

    Falls man nachweisen kann, dass die wirklichen Kosten pro Kilometer höher waren, kann es sogar sein, dass der höhere Wert anerkannt werden kann. Dazu muss man aber noch einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

    Aber:

    Es gibt ohnehin einen Grundfreibetrag von 100 Euro im Monat. In dem sind 70 Euro Werbungskostenpauschale enthalten (etwas vereinfacht formuliert).

    Nur wenn die Werbungskosten plus Versicherungspauschale den Grundfreibetrag überschreiben, dann bekommt man unterm Strich mehr Geld raus.

    Außerdem gilt das nur für die Fälle, in denen man mehr als 400 Euro Brutto im Monat verdient. Nach § 11b Absatz 2 SGB II sind bei Einkommen von nicht mehr als 400 Euro brutto im Monat automatisch alle Fahrtkosten zur Arbeit mit dem Grundfreibetrag abgedeckt. Egal wie hoch die echten Kosten sind. Wer also glaubt, für 350 Euro im Monat an Werbungskosten einen 400-Euro-Job machen zu müssen, zahlt am Ende mehr drauf, als er rausbekommt.

  • Ich habe nochmal eine Verständnisfrage. Im Internet hatte ich etwas von einfacher Fahrt bezüglich der Fahrtkosten gelesen. Wird bei der Entfernung nur die einfache Fahrt berücksichtigt oder die Hin- und Rückfahrt? Es ist mir jetzt noch nicht ganz klar.

    Gruß

  • Ich selbst gehe zurzeit nicht arbeiten. Bis jetzt besteht noch eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin. Da Sie bis 16.07.2019 in Ausbildung war, änderte sich mehrmals die Anschrift der Arbeitsstätte. Zurzeit sind es für die einfache Fahrt 29,9 km und ausgehend vom Monat Oktober sind es 22 Arbeitstage.

  • Oftmals haben die Jobcenter hierfür Vorlagen. Dort ist einzutragen, an welchem Tagen gearbeitet wurde und wieviel Kilometer die Wegstrecke beträgt. Das Schreiben muss in den meisten Fällen von dem/der Arbeitnehmer/in und dem Chef unterschrieben und beim Jobcenter eingereicht werden. Auch kann man in dem Fall die Haftpflichtversicherung des PKWs einreichen. Allerdings bekommt ihr nur das mehr, was über dem tatsächlichen Grundfreibetrag liegt.

    Bitte Post #4 von Schorsch beachten.

    Also einfach im Jobcenter anrufen und nachfragen, wie ihr das ganze umsetzen sollt und ob es vorgefertigte Formulare gibt.

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