ALG II - Anrechenbares Einkommen und Nebenkostennachzahlung

  • Hallo guten Tag,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen...

    Es geht um folgendes Thema:

    Ich lebe mit meinem Partner und unserem Kind (4 Jahre) in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Nun haben wir beide einen Job ab Juli angenommen und das dort erzielte Einkommen wird auf unseren Bedarf angerechnet, was auch nachvollziehbar ist.

    Gleichzeitig haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2018 im Juli erhalten und beim JC eingereicht.

    Frage: Ist das JC nun verpflichtet, diese Nebenkosten voll zu übernehmen oder nur anteilig aufgrund des von uns erzielten Einkommens?

    Wir haben einen Bescheid erhalten, den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann; egal wie ich rechne, ich komme nicht auf den Betrag den das JC gerechnet hat.

    Meines Erachtens müsste doch folgendermaßen gerechnet werden:

    Regelbedarf + KdU für Juli + Nebenkosten = Betrag X

    Davon abzuziehen sind unsere Einkommen (nach Abzug der Freibeträge) und das Kindergeld. (Wobei hier wohl das gesamte Einkommen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gleichmäßig verteilt wird)

    Der dann verbleibende Betrag ist an uns auszuzahlen...

    Vorschüsse und Gehaltszahlungen die im Juli geflossen sind dürfen doch dann nicht nochmal im Rahmen des Zuflussprinzipes abgezogen werden? Da würde man das Einkommen ja zweimal "anrechnen".

    Ich hoffe, ich habe einigermaßen verständlich geschrieben und ihr könnt mir weiterhelfen....

    Bereits im Voraus vielen Dank!

    Uschinsky

    :)

    miffy

  • Hallo,

    die KdU werden berücksichtigt. Je nach Höhe des Erwerbseinkommen werden aber nicvht unbedingt mehr die vollen KdU übernommen, wenn durch den Lohn zumindest teilweise die Miete selbst gezahlt werden kann. Sollte sich aber aus dem Berechnungsbogen des Bescheides und der Seite 1 des Bescheides ergeben.

    >Gruß!

  • Vielen Dank!

    Die letzte Spalte enthält "Höhe der monatlich zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen in Euro". Dort ist eine Summe ausgewiesen. Diese wurde aber nicht ausbezahlt!

    Darunter steht eine Anmerkung, dass das anzurechnende Einkommen zunächst den Bedarf des Lebensunterhaltes deckt und das nach dieser Anrechnung verbleibende Einkommen deckt die Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

  • Müsste dann aber nicht bei "Höhe der monatlich zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen in Euro" eine Null stehen und nicht eben ein Betrag X der nach Abzug des anzurechnenden Einkommens verbleibt ? Also zumindest als Aufstockung zu sehen ist?

    Sorry, vlt. steh ich grad aufm Schlauch *g

  • Also da steht ein monatlicher Gesamtbetrag für Juli 2019 in Höhe von 563,37 Euro

    und Auszahlung der Leistung: 37,92 Euro, wobei es sich hier um das anteilige Essensgeld für den Kindergarten handelt.

    Gruß

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