ALG II Anspruch und Fragen

  • Schönen guten Abend :)

    Situation:

    Ich 26 Jahre wohne noch zu Hause (in Bayern) bei meinen Eltern.

    Ich ziehe nun mit meiner Freundin (29 Jahre alt, aus Hessen) zusammen. (Wir haben eine Wohnung hier in Bayern gefunden). Sie bezieht Leistungen vom Amt, sprich Arbeitslosengeld II.

    Sie bringt 2 Kinder mit. Darunter auch mein leiblicher Sohn.

    Bedarfsgemeinschaft:

    2 Erwachsene

    2 Kinder 4 Jahre und 1 Jahr alt


    Wir haben folgende Einnahmen:

    Ich selber:

    • Krankengeld 1250€

    Sie:

    • 2 x Kindergeld - 408€
    • Elterngeld 150€
    • Unterhaltsvorschuss 150€

    = 1958 Euro


    Das sind die Einnahmen die wir hätten ohne Amtgelder.

    Ausgaben:

    • Kaltmiete 480€
    • Nebenkosten 150€

    = 630 Euro


    Hinzukommt das meine Freundin eine Tochter hat (8 Jahre alt), welche bei Ihren Ex lebt.

    Es gibt ein Urteil zum Umgang. Der Umgang findet alle 2 Wochen über das Wochenende statt.

    Gesamtkilometerzahl im Monat für das bringen und holen belaufen sich auf 1084 Kilometer.

    Inwiefern wird dies berücksichtigt?

    Ich selber habe Colitis Ulcerosa und sollte somit einen Mehrbedarf aufgrund der Nahrung haben?

    Werden wir unterm Strich noch etwas vom Amt bekommen? Ich selber habe damit keinerlei Erfahrung!

    Vielen Dank für die Mühe:)


    Nette Grüße

  • Hallo,

    es könnte noch ein geringer Anspruch bestehen, abhängig davon ob die Wohnung angemessen ist und ob dir der Mehrbedarf tatsächlich gewährt wird. Auf jeden Fall solltet ihr euch die Zusicherung des Jobcenters für die Wohnung einholen.

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