ALG II - Liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor

  • Hallo zusammen,

    ich habe die Frage, ob ich schon in einer Bedarfsgemeinschaft lebe? Ich habe mich schon eingelesen, im Forum und auf Internetseiten, kann mir die Frage aber nicht schlüssig beantworten.

    Folgende Situation:

    Ich bin männlich, 34 Jahre alt. Vor 2 1/2 Jahren habe ich berufsbedingt eine Zweitwohnung angemietet in der ich unter der Woche lebe. Mindestens jedes zweite Wochenende bin ich jedoch zu Hause in meiner Heimat. Dort habe ich meinen Freundeskreis und meine Familie, also Eltern und Großeltern. Das ist auch mein Lebensmittelpunkt. Die Zweitwohnung ist für mich alleine eigentlich zu groß, 4 Zimmer und etwas über 100qm. Aufgrund der oberen Etage, 2 Zimmer mein Schlaf und Arbeitszimmer, ein Duschbad, mit Dachterasse wollte ich die Wohnung haben. Die Idee von Anfang an war unten ein Zimmer mit dem großen Bad und dann Wohnzimmer, Küche und Flur als Gemeinschaftsbereich unter zu vermieten. Vor fast 2 Jahren habe ich eine passende Mitbewohnerin, 31 Jahre, gefunden. Sie zahlt mir als Untermieterin 350 Euro monatlich warm für alles.

    Meine Mitbewohnerin ist leider Ende letzten Jahres arbeitslos geworden und sucht seitdem einen Job. Bisher leider erfolglos. Aktuell bezieht sie ALG hat aber Sorge ab Januar ALG 2 beziehen zu müssen. Ihre Sorge ist jetzt, dass wir vielleicht als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden und sie dann weniger Geld bekommen könnte.

    Im Laufe der Zeit entwickelte sich daraus ein seltsames Konstrukt. Modern bezeichnet, wird man es wohl Freundschaft Plus nennen. Diese Freundschaft ruhte immer dann wenn einer von uns jemanden kennen gelernt hatte. Aktuell sind wir beide in keiner Beziehung.

    Jeder von uns hat sein eigenes Zimmer mit Bad, was man sich manchmal teilt.

    Jeder wirtschaftet größtenteils für sich. Klar ab und an kauft einer etwas für den anderen mit ein oder man geht zusammen Essen oder aus. Da bezahle dann ich, da ich aktuell mehr Geld habe. Aber jeder frühstückt für sich, isst Mittag und Abendbrot alleine. Auch die Einkäufe hierfür tätigt im Grunde genommen jeder selber. Mindestens jedes zweite Wochenende bin ich am Hauptwohnsitz.

    Meine Fragen:

    Ist die Sorge, dass wir als Bedarfsgemeinschaft gelten von meiner Mitbewohnerin berechtigt?

    Wenn ja, wie viel Geld weniger würde sie bekommen? Gibt es einen Höchstsatz was mir angerechnet werden würde?

    Für mich wichtig ist, muss ich mein Einkommen offen legen? Denn meiner Meinung nach geht es das Jobcenter nichts an, was ich verdiene. Und was passiert wenn ich mich weigere? Es gibt ja keine Pflicht, dass jemand fremdes da Auskunft zu erteilen hat, oder?

    Die letzte Möglichkeit aus meiner Sicht ist, dass meine Mitbewohnerin sich eine neue Wohnung suchen muss. Nur würde ich ihr ungern während der Arbeitsuche die Wohnung kündigen, zum anderen bin ich auch nicht begeistert über die Aussicht jemanden neuen zu suchen.

    Ich hoffe ihr könnt mir da eine Auskunft geben. Vielen Dank schon mal.

  • Hallo,

    Niemand eine Meinung zu dem Thema, ob dies seitens des Jobcenter schon als Bedarfsgemeinschaft gilt?

    nein, weil hier niemand eine Glaskugel hat. Vermutungen helfen nicht weiter - von daher muß man abwarten, wie das Jobcenter anhand der konkreten Unterlagen und Angaben reagieren wird.

    Gruß!

  • Hallo,

    naja ein Forum lebt ja vom Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Daher habe ich gedacht, dass das hier statt findet.

    Abwarten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist hilft nicht. Also werde ich soweit hier keine konkreteren Erfahrungen kommen, meine Untermieterin bitten auszuziehen bzw. den Mietvertrag kündigen.

  • Hallo!

    Wir können tatsächlich nicht wissen, wie der jeweilige Sachbearbeiter vom Jobcenter reagiert.

    Abwarten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist hilft nicht.

    Es kommt tatsächlich darauf an, was dem Jobcenter an Unterlagen vorgelegt wird, ob es nachvollziehbar

    ist und vor allem glaubwürdig. Es bleibt nichts anderes übrig als alle Unterlagen vorzulegen und die

    Reaktion des Sachbearbeiters abzuwarten.

    Also werde ich soweit hier keine konkreteren Erfahrungen kommen, meine Untermieterin bitten auszuziehen bzw. den Mietvertrag kündigen.

    Warte doch erst auf die Reaktion des Jobcenters! Dann ist immer noch Zeit den Mietvertrag

    zu kündigen. Corinna schrieb es auch und ich jetzt auch:

    von daher muß man abwarten, wie das Jobcenter anhand der konkreten Unterlagen und Angaben reagieren wird.

    Muss man, geht nicht anders!

    Gruß

  • Warte doch erst auf die Reaktion des Jobcenters! Dann ist immer noch Zeit den Mietvertrag

    zu kündigen. Corinna schrieb es auch und ich jetzt auch:

    Was ich mich frage ist, ob man dann bei einer Annahme einer Bedarfsgemeinschaft nicht unnötige Pangelei und Stress hat.

    Angenommen laut JobCenter liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor. Dann würde ich ab dem 1.1. nicht nur mehr keine Mieteinnahmen mehr haben, auch meine Mitbewohnerin würde ab dem 1.1. kein Geld mehr bekommen, sondern im Gegenteil noch Kosten für ihre Krankenkasse bezahlen müssen.

    Dann müsste sie ausziehen und sich eine Wohnung suchen. Das geht ja nicht von jetzt auf gleich. Dementsprechend würde bis sie eine neue Wohnung die gerade geschilderte finanzielle Situation vorliegen. Oder sehe ich da etwas falsch?

    In dem Zusammenhang habe ich noch eine Frage. Hätte meine Mitbewohnerin dann einen Anspruch auf Unterhalt zum Leben und Übernahme der Kosten für die Krankenkasse?

    Vor dieser Situation halte ich es zumindest sinnvoller zu agieren als im Januar nur reagieren zu können?

  • Wenn das Jobcenter davon ausgeht, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, müsstet ihr den Antrag gemeinsam stellen bzw. dein Einkommen würde berücksichtigt werden. Dann hättet ihr maximal zusammen Anspruch auf ALG II.

    Aber ich glaube kaum, dass das Jobcenter hier eine Bedarfsgemeinschaft vermuten wird, evtl. lässt sich dies auch durch einen Hausbesuch klären. Und bis Januar kann sich jobmässig auch noch einiges tun, daher würde ich ruhig bleiben.

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