ALG II und Umschulung - Bedarfsgemeinschaft bei verschiedenen Wohnorten

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich Bedarfsgemeinschaft und Umschlug von der Rentenversicherung.

    Ich lebe zur Zeit mit meiner Partnerin und unseren beiden Kinder zusammen in einer Wohnung.

    Meine Partnerin und ich beziehen beide im Moment Hartz4. Meine Partnerin wegen der Elternzeit des zweiten Kindes da sie 3 Jahre Elternzeit genommen hat. Sie hat einen festen Job der durch Elternzeit pausiert. Nach dieser geht sie wieder normal in Ihrem Job arbeiten.

    Ich habe durch gesundheitlichen gründen nicht mehr die Möglichkeit in meinem alten Job zu arbeiten und fange im Januar 2020 eine Umschulung an. Diese wird durch die Rentenversicherung getragen und dauert zwei Jahre.

    In dieser Umschulung bin ich Internatartig vor Ort untergebracht und komme 1-2 mal im Monat für das Wochenende (Fr-So) nach Hause. Den Rest verbringe ich dort vor Ort und die kosten werden von der Rentenversicherung übernommen.

    Meine Partnerin bezieht bis Ende 2020 weiter Hartz4 durch die Elternzeit die erst dann endet und auch leider nicht vorher beendet werden kann.

    Mein Einkommen wird durch die Umschlug höher ausfallen da mir über 15 Jahre Berufsausübung angerechnet werden.

    Gelten wir trotzdem noch als Bedarfsgemeinschaft bei getrennten Wohnungen und muss ich dem Jobcenter in diesem Fall mein Einkommen etc darlegen? Auch wenn wir im Grunde zwei verschiedene „Wohnungen“ bewohnen und ich so gut wie nicht zu Hause bin? Oder läuft dies dann anders ab?

    Ich hoffe man versteht was ich meine.

    Liebe Grüße

    Seaxmi

  • Hallo,

    Oder läuft dies dann anders ab?

    entscheidend ist der Lebensmittelpunkt, der weiterhin bei Deiner Partnerin und dem Kind liegen dürfte. Von daher werden durchaus entsprechende Nachweise verlangt werden. Allerdings könnte man ein aubsilungsbedingte doppelte Haushaltsführung bei der Berechnung geltend machen und also entsprechende Werbungskosten einkommensmindern anrechnen lassen.

    Gruß!

  • Vielen Dank für die Info Corinna.

    Haben uns das schon genauso gedacht gehabt das sich in dem Fall nichts verbessern wird.

    Ich muss also wirklich obwohl ich keinerlei Bezüge vom Amt bekomme mein Einkommen durch die Rentenversicherung offen legen und es wird dort dann von meiner Partnerin denke ich einiges abgezogen?

    Im Grunde wechselt der Lebensmittelpunkt nun ja zu meiner Ausbildungsstätte da ich dort wohl 90% des Monats verbringen werde und dort auch wohne. Dies zählt noch immer als Bedarfsgemeinschaft?

    Gruß

  • Hallo,

    Im Grunde wechselt der Lebensmittelpunkt nun ja zu meiner Ausbildungsstätte da ich dort wohl 90% des Monats verbringen werde

    Nein. Die Aufenthaltsdauer an sich ist kein Indiz für den Lebensmittelpunkt, sondern eher so etwas wie die soziale Bindungen und der absehbare Rückzugswillen (Stichwort "vorübergehende Abwesenheit"). Und beides wirst Du nur schwer abstreiten können.

    Gruß!

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