ALG II Bezug - Forderungsabtretung - deren Weiterleitung und Fragen

  • Hallo,

    wenn ich als ALG2 Empfänger für einen ausländischen Geschäftspartner eine Forderungsabtretung bekomme um diese Forderung per gerichtlichem Mahnverfahren einzutreiben, wird dies dann bei mir als Einkommen angerechnet ?

    Also:

    Der Geschäftspartner in Asien hat Forderungen von ca. 10.000 EUR an ein Unternehmen in Deutschland. Er tritt die Forderung an mich ab, damit ich diese einfacher in D per Mahnverfahren einzutreiben und diese ihm dann weiterzuleiten. Geht das trotz ALG2 oder gibt das Probleme ?

    Im Mahnbescheid usw. steht ja drin, dass es sich um eine Forderungsabtretung handelt.....

  • Hallo,

    Er tritt die Forderung an mich ab, damit ich diese einfacher in D per Mahnverfahren einzutreiben und diese ihm dann weiterzuleiten.

    hört sich nicht seriös an. Der Mensch in Asien kann jederzeit einen in Deutschland zugelassenen Anwalt mit der Eintreibung beauftragen.

    Geht das trotz ALG2 oder gibt das Probleme ?

    Selbstverständlich gibt das Probleme. Das Geld läuft auf Deinem Namen und Deinem Konto. Es wird nicht zum Schonvermögen zugerechnet. Also wirst Du das Geld für den eigenen Lebensunterhalt aufbrauchen müssen. Und bevor Du fragst: Schulden sind uninteressant in Zusammenhang mit ALG II.

    Gruß!

  • Hallo,

    hört sich nicht seriös an. Der Mensch in Asien kann jederzeit einen in Deutschland zugelassenen Anwalt mit der Eintreibung beauftragen.

    Selbstverständlich gibt das Probleme. Das Geld läuft auf Deinem Namen und Deinem Konto.

    Danke !

    Es geht hier um denselben Schuldner, der auch mich hier geschädigt hat. Habe selber ein gerichtliches Mahnverfahren gegen diesen laufen (gerade den Vollstreckungsbescheid beantragt über 8.500 EUR) Natürlich kann der Geschäftspartner das über einen Anwalt laufen lassen, kostet aber 500-600 EUR mehr als wenn man das online selber macht. Vor allem besteht die Gefahr, dass der Schuldner Insolvenz anmeldet und dann noch mehr Geld den Bach runtergeht.

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  • Also ich sehe hier mehrere Punkte, die auch das Jobcenter und andere Behörden kritisch begutachten dürften:

    - Wir reden hier über Summen von 8.500 € und 10.000 € und ALG II. Das passt meiner Meinung nach nicht zusammen.

    - Forderungsabtretungen sind in meinen Augen Forderungen, die von Person XY gekauft werden um einen Gewinn zu erzielen, also eher Spekulation

    - Warum willst du jemandem helfen, der ebenfalls geschädigt worden sein könnte? Wenn du ihm hilfst, hilft es deiner Forderung nicht weiter

    - Du willst das ganze auch noch kostenlos machen?

    - Ähm, wenn nun noch mehr Forderungen kommen, wird eine Insolvenz doch immer wahrscheinlicher.

  • Hallo Bass386,

    die Situation ist die, dass ich mich selbstständig gemacht habe und dieser Geschäftspartner mich (und den anderen Geschäftspartner) hat hängen lassen mit unbezahlten Rechnungen. Daher musste ich jetzt erst mal ALG2 beantragen. Klar, wenn ich die Rechnungen über 8.500 EUR eintreiben kann, dann benötige ich das ALG2 nicht, keine Frage und das wäre mir auch ganz recht so. Nur seit 7/2019 habe ich keinerlei Einkommen, nur das von meiner Frau und Kindergeld.

    Es gibt natürlich auch die Forderungsabtretung in Form eines Verkaufs für einen Bruchteil der Summe, dem ist aber hier nicht so. Im Mahnbescheid gibt es extra ein Feld für den Eintrag der Forderungsabtretung. Werde im Antrag für den Vollstreckungsbescheid die Bankverbindung des anderen Gläubigers angeben, dann läuft das direkt.

    Auch die Wahrscheinlichkeit der Insolvenz wird sicherlich steigen, aber wenn ich (und auch der andere Geschäftspartner) einen rechtskräftigen Titel erwirken können solange das andere Unternehmen (GmbH) noch nicht Insolvenz angemeldet hat, besteht die Möglichkeit, den Geschäftsführer auch in sein Privatvermögen zu pfänden und da ist genug vorhanden.

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