ALG II Rückforderung - Minijob - Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Schönen guten Tag,

    Ich habe am 3.6 einen Minijob angenommen 450€.

    Der Arbeitgeber zahlte den ersten Verdienst am 30.6 genau 450€,

    daraufhin erhielt ich vom Jobcenter die Benachrichtigung über eine Überzahlungsdifferenz von rund 280€.

    Das Jobcenter möchte dieses anscheinend, weil der Verdienst am 30.6 statt 1.7 auf meinem Konto war.

    Kann das so sein, ich falle aus allen Wolken.

    "Sie haben am 3.6 .19 eine Arbeit.....aufgenommen. Am 30.6.19 haben Sie laut Kontoauszug Ihren ersten Verdienst von 450€

    von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Da Ihnen Ihr Verdienst am Ende des Monats 30.6 ausgezahlt wurde und das Jobcenter zum Anfang des Monats

    1.6 im voraus geleistet hat, wird Ihr Einkommen auf die erhaltenen Leistungen angerechnet."


    Die Suche brachte mich nicht wirklich weiter,

    jeder Wink mit dem Zaunpfahl ist gerne gesehen, danke fürs lesen.

    Ich bin eigendlich nen entspannter Typ, aber das finde ich einfach ungerecht.

  • Hallo,

    ja das ist so korrekt und nennt sich Zuflussprinzip. Bedeutet, das Einkommen wird für den Monat angerechnet, in dem du es erhälst.

  • Vielen Dank für Deinen Beitrag, was ich aber nicht verstehe, es ist doch nicht meine Schuld,

    mein Arbeitgeber hätte ja eigendlich zum 01.07 zahlen sollen.

    Ich habe doch nicht mehr erhalten.

  • Eigentlich kannst du nichts machen, außer es laufen zu lassen, denn die Anrechnung ist korrekt. Du solltest sogar froh sein, denn im Normalfall wären die Leistungen angerechnet worden und du hättest ein Überbrückungsdarlehen beantragen müssen/können. Wäre auch auf eine Rückzahlung hinausgelaufen, aber wesentlich komplizierter gewesen.

  • Uff, krass danke nochmals, aber es ist doch nicht meine Schuld,

    wenn das Geld nur einen Tag später , wie ich von ausgegangen bin überwiesen worden wäre,

    wäre nichts passiert? Ich habe doch keine Cent mehr erhalten.

  • Verstehe nicht warum du immer sagst, dass es nicht deine Schuld wäre. Es ist eigentlich völlig egal ob du das Geld im laufenden oder Folgemonat erhälst, angerechnet wird es so oder so. So wurden die Leistungen korrekt angerechnet und du hast dadurch nicht weniger an Geld.

  • Es ist doch so, wenn das Geld am 1.7 aufs Konto gekommen wäre,

    wie seit dem fortlaufend auch, ergab sich ja auch keine Überzahlung.

    Nur weil das Geld vom Arbeitgeber einen Tag zu früh auf mein Konto einging (Arbeit/Verdienst 06/19.)

    stellt das Jobcenter diese Forderung, ich habe ja bereits am 3.6 angegeben geringfügig beschäftigt zu sein.

    Ich habe aufgrund der Forderung in der Zeit doch nicht einmal genug verdienen können um auch nur ein "Taschengeld"

    mehr gemacht zu haben.

    Entschuldigung wenn ich u.U schwierig werde.

    Edith: Die Leistungen würden bereits am 3.6 angepasst.

  • So ich noch mal,

    ich hatte ja jetzt ein bischen Zeit, über das Wort "Zuflussprinzip" nachzudenken,

    es macht zwar autsch, aber ich habe es denke ich verstanden.

    Ich vertehe es jetzt so, das es für das Jobcenter unerheblich war, woher/von wann das Geld stammte,

    ich erhielt ja schliesslich anteilig meinen Regelsatz und das zuvor gemeldete 450€ einkommen.

    Aber ich habe mit der Arbeitsaufnahme halt 280€ Schulden beim Jobcenter, finde ich ungerecht.

    Aber darüber drauch man nicht weiter zu diskutieren, ist mir auch klar.

    Ich danke Dir vielmals für Deine Hilfestellung, die für mich wahrscheinlich nicht nur anfänglich nicht so leich zu verstehen schien.

  • Die Überzahlung wird wahrscheinlich mit 10 % des Regelsatzes aufgerechnet, sofern du die Summe nicht komplett begleichen willst. Ist zwar kein schönes Gefühl Schulden zu haben, verstehe ich, aber du bist nicht der erste dem dies passiert ist. Aber du hast durch die Anrechnung im laufenden Monat auch keine finanziellen Nachteile. Sei froh das es so gelaufen ist, bei vielen werden die Leistungen vorläufig eingestellt und die wissen dann nicht wie sie Strom, Miete, Essen etc. zahlen können.

  • Vielen Dank für Deinen Beitrag, was ich aber nicht verstehe, es ist doch nicht meine Schuld,

    mein Arbeitgeber hätte ja eigendlich zum 01.07 zahlen sollen.

    Ich habe doch nicht mehr erhalten.

    Es ist keine Schuldfrage, sondern einfach eine Frage der zeitlichen Zuordnung, die gesetzlich nun einmal so geregelt ist.

    Irgendwo muss das Gesetz eine zeitliche Grenze ziehen und die Zuordnung des Einkommens zu den einzelnen Monaten regeln. Die Regelung, die getroffen wurde, sagt "Anrechnung in dem Monat, in dem das Geld zufließt".

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