ALG II Anspruch nach dem Referendariat trotz Heirat aber getrennten Wohnungen

  • Hallo,

    ich stehe vor der folgenden Situation:

    ich bin zurzeit noch Referendarin und werde meine Ausbildung zum 31.10.19 abschließen. Ich werde bis zum neuen Schulhalbjahr Januar 2020 arbeitslos sein. Mein Freund und ich werden im November standesamtlich heiraten, jedoch erst ab ebenfalls Januar 2020 zusammenziehen.

    Im Moment wohne ich noch in meinem 1-Zimmer Studentenapartment und mein Freund in seiner Studenten-WG. Ausserdem habe ich meinen Wohnsitz in anderer Stadt und er ebenfalls in anderer Stadt. Das ist auch der Grund warum wir noch nicht direkt zusammenziehen können.

    Habe ich unter diesen Umständen einen Anspruch auf Hart IV?

  • Hallo,

    es beantragen viele Referendare nach dem Referendariat ALG II. Von daher könnte bei dir auch ein ALG II Anspruch bestehen.

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