ALG II Antrag und Fragen zum Schonvermögen

  • Sondertilgung Ratenkredit vor Antragsstellung, Zeitpunkt der Feststellung des Schonvermögens

    Hallo Zusammen,

    ich habe vor einem Monat eine Sondertilgung meines Ratenkredites getätigt. Heute war mein Erstantrag für das ALG II. Laut meinem Sachbearbeiter wird das Jobcenter einen Ersatzanspruch stellen, da durch die Sondertilgung ich meine Bedürftigkeit selbst herbeigeführt habe. Vor einem Monat war mein Vermögen größer als das erlaubte Schonvermögen. Ist das so rechtens ? Der Zeitpunkt der Feststellung des Vermögens ist der Zeitpunkt des Antrags oder spielt es hier keine Rolle ? Ich habe die Schulden doch VOR der Antragsstellung abgebaut. Danke u. Grüße.

  • Hallo,

    wenn man die Hilfebedürftigkeit selber herbeiführt, steht ein Ersatzanspruch im Raum. Da du wusstest das du ALG II beantragen musst , aber vorher Kredite etc. getilgt hast, ist das Vorgehen des Jobcenters ok.

    Schulden spielen beim ALG II keine Rolle.

  • Hallo bass 386, vielen Dank für die schnelle Antwort. Wissen Sie ob der Ersatzanspruch dann generell für alle Hartz4 Beträge die in Zukunft gezahlt werden oder nur für den Betrag, der über dem Schonvermögen vor der Tilgung lag und verwertet werden konnte ?

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