Termin beim Jobberater

  • Angenommen das JC hat in der Vergangenheit normale AUs bekommen. Somit keine Einladung zum Jobberater. Bzw. wenn dann freiwillig hingegangen.

    Jetzt ein normales Schreiben vom Arzt, in dem bescheinigt wird, dass eine mehrmomatige Krankschreibung besteht. Keine Standart-AU.

    Jobberater weiß das mit dem Schreiben vom Arzt und der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.

    Jetzt soll ich nach Ablauf meiner regulären Standart-AU zu ihm.

    Ist das rechtens oder darf er das nicht?

    (Standart-Au=kleiner Zettel, Schreiben=extra aufgesetzt für das JC bzgl. Arbeitsunfähigkeit)

    Frage bezieht sich darauf, ob er berechtigt ist mich dennoch einzuladen.

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