ALG II - Erbe und vorläufig Zahlung eingestellt

  • Hallo,

    ich habe ein kleines Problem und weiß nicht was ich jetzt am besten machen soll. Kurze Beschreibung der Situation und zu mir.

    Ich bin 52 Jahre alt und bekomme seit 4 Jahren Harz 4.

    Letztes Jahr habe ich mit meiner Mutter auf Anraten des Notars einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben. Dieser hat uns mitgeteilt, dass dadurch das Erbe unangetastet bleibt und ich keine Konsequenzen zu tragen habe. Mittlerweile ist meine Mutter verstorben und dies wurde dem Amt mitgeteilt. Als Alleinerbe wurde mein Sohn bedacht.

    Heute kam ein Schreiben mit der Aufforderung eine Stellungnahme bezüglich des Verzichts, so wie den Erbschein abzugeben. Gleichzeitig wurde mir ein Zahlungsstop mitgeteilt. Ich bekomme also ab sofort kein Geld mehr. Das Haus ist mit einem riesen Kredit belastet, so dass ich das Erbe niemals hätte annehmen können. Ich habe nun Angst falsch zu reagieren und dadurch in ein riesen Problem zu kommen. Ich brauche das Geld nächsten Monat wirklich dringend und weiß nicht was ich tun soll.

    Habt ihr Tipps wie ich am besten vorgehe? Ich habe vor zum Anwalt zu gehen und mich beraten zu lassen. Ich habe allerdings Angst erst einen zu späten Termin zu kommen und nächsten Monat ohne einen Euro dazustehen.

    Ich habe noch einmal in meinen Unterlagen vom Notarbesuch geschaut und wollte folgendes Anmerken. Die Aussage des Notars, dass das Erbe unangetastet bleibt und ich keine Konsequenzen zu fürchten habe, hat er auf Basis des Gerichtsurteils SG Stuttgart S 15 AS 925/12 ER getroffen. Dieses besagt:

    "Der Pflichtteilsverzicht ist mangels Zielgenauigkeit regelmäßig kein geeignetes Mittel, um zu Lasten des Leistungsträgers zu handeln. "

    "Beim Pflichtteilsverzicht eines Leistungsbeziehers handelt es sich schon deswegen nicht um einen unzulässigen "Vertrag zu Lasten Dritter" - wie der Antragsgegner meint -, weil dem Sozialversicherungsträger durch den Verzicht keinerlei vertragliche Pflichten auferlegt werden. "

    Quelle: Pflichtteilverzichtsvertrag - SG Urteil Az.: S 15 AS 925/12 ER

    Die Frage ist nun, wie reagiere ich am Besten um weiterhin Leistungen zu erhalten um zu Überleben, damit ich die Zeit habe mit einem Anwalt darüber zu sprechen.

    Viele Grüße

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