Wohungsgemeindschaft ALG II um die Hälfte reduziert

  • Hallo,

    ich habe meine alg II bescheid bekommen und da mein bruder hier auch wohnt (bekommt kein alg II und ist nicht in der selben bedarfsgemeinschaft) wurden meine bezüge pauschal um 50% reduziert, kann mir jemand sagen ob das so rechtens ist weil ich leider nichts weiter genau es dazu finde

  • Hallo,

    welche Bezüge sollen gekürzt worden sein? Wenn du von einer 50 % Kürzung redest, können dies maximal die Kosten der Unterkunft betreffen. Also dein Problem genauer definieren und/oder den Bescheid hier anonymisiert und als PDF uploaden.

  • Warum sollte man die dir volle Miete gewähren, wenn noch weitere Personen in der Wohnung leben? Es ist völlig legitim, dass die Kosten aufgeteilt werden, gerade wenn die bei dir lebende Person nicht auf ALG II angewiesen ist.

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