Ist eine erneute Einverständniserklärung notwendig

  • Hallo,

    ich stehe vor folgendem Problem:

    Ich bin vor etwas einem halben Jahr bei meiner Freundin ausgezogen, möchte aber wieder bei ihr einziehen. Braucht dann das Amt erneut eine Einverständniserklärung zur Untervermietung von Vermieter? Wenn ja, muss es eine Aktuelle sein, oder kann ich die letzte von vor 2 Jahren einfach nehmen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten....

  • Es hängt auch vom Wortlaut und vom Mietvertrag ab.

    Rechtlich ist es z.B. etwas anderes, wenn Deine Freundin damals eine Generaleinwilligung "für immer" bekommen haben sollte, als wenn das eine Einwilligung gewesen wäre, die sich nur auf exakt den einen geplanten Einzug bezieht.

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