ALG II Anspruch bei Verzicht auf Unterhaltsvorschuss und Fragen

  • Hey,

    Ich bin in der nun mehr 7ten Woche, trotz aller Vorsicht (man hat immer das Gefühl, man müsse sich rechtfertigen), ungewollt schwanger und gehe nun meine Optionen durch, da ich, obwohl ich nächsten Donnerstag einen Termin zum Abbruch hätte, wirklich nicht weiß, ob ich das tun kann. Irgendwie erscheint es logisch, da ich mich vor kurzem erst für ein Seminar eingeschrieben habe, welches noch 13 Monate läuft und dann in einer staatlichen Prüfung zum Heilpraktiker mündet. Ich zudem den Wohnort wechseln wollte und bevor ich erfahren habe, dass ich schwanger bin, bereits Wohnung und Arbeit gekündigt habe. Wobei meine Arbeit auch nur eine Werkstudententätigkeit ist. Ach ja und ich kenne den "Vater" erst seit 4 Monaten und eigentlich hatten weder er noch ich die Intention eine Beziehung aufzubauen. Ach, es ist Chaos. Und ich hab aktuell einfach nur Angst vor der Zukunft. Eine Option für den Fall, dass ich das einfach nicht übers Herz bringe ist, dass ich mir asap einen unbefristeten Vollzeitjob, am besten in einem großen Konzern, suche und dem Arbeitgeber einfach nicht sage, dass ich schwanger bin, bis die Tinte auf dem Papier trocken ist. Nach Auslauf des Mutterschutz und damit dem Mutterschaftsgeld, müsst ich allerdings auch wieder aufstocken, weil ich nicht wüsste wo ich ein 2 oder 3 Monate altes Baby hingeben soll, damit ich arbeiten kann. Elterngeld beliefe sich bei mir nämlich mit Glück auch nur so um die 500€. Aber das wäre schon irgendwie ok für einen Zeitraum. Ich will einfach nur mein Seminar beenden und die Prüfung ablegen und mich dann selbständig machen. Luxus brauch ich nicht. Nur meinen Abschluss.

    Naja, jedenfalls tun sich beim Thema ALG2 so einige Fragen bei mir auf. Ich bin zum einen noch verheiratet und per veraltetem Gesetzt, wird demnach mein noch Ehemann der Vater des Kindes sein, falls ich es bekomme. Er ist es zwar nicht. Aber das steht dann eben auf dem Papier.

    Den echten Vater würde ich allerdings auch gerne erst mal aussparen en puncto finanzieller Verpflichtungen. Der muss sich grade auch erst mal von ziemlich viel Trennungsmist erholen, hat bereits Kinder, fürchtet wohl auch irgendwie den Zorn der Ex, wenn das jetzt hier raus kommt und ach viel viel.

    Und deshalb wollte ich jetzt fragen, ob einem das Amt auch ALG2 Leistungen im Gesamten verweigern kann, wenn man beim Jugendamt keinen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellt und keinen Unterhalt vom biologischen Vater oder vom gesetzlichen "Papiervater" einfordert? Oder ist man dazu genötigt das zu tun für ALG2, auch ohne Unterhaltsvorschuss?

    Wenn ich wenigstens mit Sicherheit wüsste, dass ich auch ohne zutun irgendwelcher Väter, bis zu meinem Abschluss finanziell abgesichert bin und überleben kann, wäre es denke ich halb so schlimm direkt zum Start ne alleinerziehende Mama zu sein.

    Bafög fällt übrigens weg.

    Freue mich über Hilfe.

    2 Mal editiert, zuletzt von Paula90 (16. August 2019 um 14:44)

  • Hallo,

    naja du kannst dem Jobcenter natürlich mitteilen das du keinen Unterhaltsvorschuss beantragen willst, allerdings würde dieser dann trotzdem auf deine Leistungen angerechnet werden.

    Auch die Jobsuche und der nicht erwähnten Schwangerschaft dürften kompliziert sein und gerade ein Großkonzern würde dich in diesem speziellen Fall wohl verklagen und kündingen. Also keine sehr gute Idee.

  • Hallo,

    ob einem das Amt auch ALG2 Leistungen im Gesamten verweigern kann, wenn man beim Jugendamt keinen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellt und keinen Unterhalt vom biologischen Vater oder vom gesetzlichen "Papiervater" einfordert?

    Unterhalt ist vorrangig gegenüber ALG II. Weigerst Du Dich, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß zu klären, wird der fiktive Unterhalt angerechnet. Du hättest also auf dem Papier Einnahmen, die nicht vorhanden sind, womit die ganze Idee eher schlecht ist.

    Gruß!

  • Hallo,

    Unterhalt ist vorrangig gegenüber ALG II. Weigerst Du Dich, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß zu klären, wird der fiktive Unterhalt angerechnet. Du hättest also auf dem Papier Einnahmen, die nicht vorhanden sind, womit die ganze Idee eher schlecht ist.

    Gruß!

    Wäre dass dann die übliche Unterhaltsvorschusshöhe von 150€, die da angerechnet werden, obwohl nicht vorhanden?

    Hallo,

    naja du kannst dem Jobcenter natürlich mitteilen das du keinen Unterhaltsvorschuss beantragen willst, allerdings würde dieser dann trotzdem auf deine Leistungen angerechnet werden.

    Auch die Jobsuche und der nicht erwähnten Schwangerschaft dürften kompliziert sein und gerade ein Großkonzern würde dich in diesem speziellen Fall wohl verklagen und kündingen. Also keine sehr gute Idee.

    Interessanter Weise ist das sogar rechtlich konform. Ich dachte auch immer, dass man das nicht verschweigen darf. Aber man darf tatsächlich. Selbst noch im 9ten Monat, mit ner dicken Kugel, behaupten, man sei nicht schwanger. Hat irgendwas mit Gleichstellung zu tun, weil schwangere Frauen sonst ja gar keine Perspektive mehr hätten.

  • man sagt, man wäre nicht schwanger. Gelogen. In der Probezeit durfte sich die Schwangerschaft bemerkbar machen. Der Arbeitgeber findet bestimmt einen Grund, die Arbeitnehmerin in der Probezeit zu kündigen.

    Der Vater des Kindes ist Dir ab sechs Wochen vor der Geburt bis zum dritten Geburtstag des Kindes unterhaltspflichtig,

    dem Kind ab Geburt bis 25. Geburtstag oder bis eine Ausbildung abgeschlossen ist.

    Steht bestimmt genau auf den Seiten, auf die oben hingewiesen wurde.

  • Hallo,

    Wäre dass dann die übliche Unterhaltsvorschusshöhe von 150€, die da angerechnet werden, obwohl nicht vorhanden?

    das läßt sich schwer sagen. Das Jobcenter kann auch darauf bestehen, über das Jugendamt eine Unterhaltsfestsetzung vornehmen zu lassen, wodurch der zu zahlende Unterhalt durchaus höher liegen kann.

    Gruß!

  • man sagt, man wäre nicht schwanger. Gelogen. In der Probezeit durfte sich die Schwangerschaft bemerkbar machen. Der Arbeitgeber findet bestimmt einen Grund, die Arbeitnehmerin in der Probezeit zu kündigen.

     

    Für Schwangere gibt es tatsächlich einen Kündigungsschutz in der Probezeit.

    Ich möchte für nachfolgende Menschen In ähnlicher Position, die irgendwann mal nach Antworten suchen, dies nur korrekt darstellen. Das ist rechtlich so abgesegnet. Kann man im Internet nach lesen, wird einem aber auch von der Pro-Familia Rechtsberatung so erklärt. Man muss die Schwangerschaft nicht angeben und eigentlich ist es sogar rechtswidrig vom Arbeitgeber danach zu fragen.

    Hallo,

    das läßt sich schwer sagen. Das Jobcenter kann auch darauf bestehen, über das Jugendamt eine Unterhaltsfestsetzung vornehmen zu lassen, wodurch der zu zahlende Unterhalt durchaus höher liegen kann.

    Gruß!

    Wenn der Vater nicht angegeben ist, viele das ja relativ schwer.

    Der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt wären soweit mir bekannt 160€. Wäre ein Vater da, wäre der Mindestunterhalt ja nach Tabelle 354€.

    Also, wäre doch nur maximal 354€ anzurechnen obwohl nicht vorhanden? Die können ja nicht mit einem fiktiven Einkommen eines fiktiven Vaters rechnen.

    Er sagt "es würde seine Familie" zerstören. Und bevor ich Familien zerstöre, riskier ich lieber ewige Reue und breche die Schwangerschaft ab.

  • Hallo,

    Wenn der Vater nicht angegeben ist, viele das ja relativ schwer.

    naja - dann würde aber die Hilfsbedürftigkeit bewußt erhöht werden. Das würde dann zu entsprechenden Konsequenzen führen.

    Er sagt "es würde seine Familie" zerstören. Und bevor ich Familien zerstöre, riskier ich lieber ewige Reue und breche die Schwangerschaft ab.

    Und zerstörst das Leben eines ungeborenen Kindes? Bestechende Logik....

    Gruß!

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