Feststellung der angemessenen Unterkunft und Heizung NACH Bewilligung der Wohnung?

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade etwas in Sorge. Zum 01.08.2019 bekam ich meine Bewilligung für meine neue Wohnung und auch die Miete wurde schon einmal gezahlt. Bzw. ein Teil davon, denn einen gewissen Betrag musste ich, trotz Bewilligung selbst tragen. Mein Sachbearbeiter meinte am Telefon, dass er mir dazu jetzt nichts sagen könne und ich eine schriftliche Anfrage stellen soll....

    Nun kam heute per Post dieser Antrag: "Feststellung der angemessenen Kosten und Heizung" und eine Mietbescheinigung? Mein Sachbearbeiter, mit dem ich mich eigentlich gut verstehe, sagte der Mietvertrag würde genügen und wie gesagt, er bewilligte es ja auch schon. Also wie soll ich jetzt reagieren? Hat es sich das Jobcenter vielleicht doch anders überlegt?
    Er hat mir mündlich eine 3-Raumwohnung zugesagt, da ich Ende des Jahres ein Kind erwarte. Momentan sind wir noch zu Zweit und ich habe Angst, dass er jetzt vielleicht Ärger bekommen hat, da er mir diese Wohnung jetzt schon bewilligte. Die Bewilligung kam natürlich schriftlich.

    Muss ich jetzt Angst um die Wohnung haben oder ist das Gang und Gäbe? Ich bin seit ein paar Monaten alleinerziehend, stecke mitten im Studium und ich kann es jetzt wirklich nicht gebrauchen, dass man mir die Wohnung weg nimmt. Ich bin froh sie gefunden zu haben.
    Falls sie es sich jetzt wirklich wieder anders überlegen, kann ich dagegen angehen? Da ich ja wie gesagt den Bewilligungsbescheid schon habe?

    Danke für eure Antworten.

  • Hallo,

    Zu wann bist du umgezogen?

    Hast du dir die Wohnung vom Jobcenter schriftlich genehmigen lassen?

    Warst du bereits vor deinem Umzug im ALG II Bezug?

  • Hallo,

    Zu wann bist du umgezogen?

    Hast du dir die Wohnung vom Jobcenter schriftlich genehmigen lassen?

    Warst du bereits vor deinem Umzug im ALG II Bezug?

    Hallo, wie oben geschrieben wurde mir die Wohnung durch einen Bescheid bewilligt, also ja: schriftlich. Ich bin seit einem Jahr im ALG2 Bezug.

    Nachtrag: Die Wohnung wurde ab dem 01.08.19 bewilligt.

  • Vor Umzug in eine neue Wohnung, muss man sich die Zustimmung des Jobcenters einholen. In den meisten Fällen muss das Mietangebot dem Jobcenter vorgelegt werden und dann muss dem ganzen zugestimmt werden. Dies geschieht in der Regel durch abstempeln des Mietangebots oder durch eine Zustimmung die du per Post erhälst. Hast du das Mietangebot dem Jobcenter vorgelegt oder bist du auf eigene Faust umgezogen und hast danach alle Unterlagen eingereicht?

    Der Bewilligungsbescheid hat mit der Zustimmung eigentlich nichts zu tun.

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