U 25 - wohnen bei den Eltern und Fragen zu ALG II

  • Schönen Guten Abend,

    Ich habe momentan ein wenig ärger mit dem Jobcenter. Da ich natürlich nicht alles 100% weiß, bin ich nun auf der Suche nach Untersützung.

    Ich würde den Fall daher hier ganz gerne einmal schildern.

    Folgendes:

    Ich (23 Jahre alt) habe vor einem Monat meine Berufsausbildung abgeschlossen.

    Meine Eltern haben mich bis dahin finanziell untersützt, nun möchten sie das ich auf eigenen Beinen stehe und für meinen Lebensunterhalt selbst aufkomme.

    Was ich auch nachvollziehen kann, finanziell war es zwar keine vollkommene Katasprohe, aber die Kosten durch mich waren schon eine großere Belastung, gerade weil ich keinerlei Zuschüsse in Form von Fahrgeld oder ähnlichem bekommen habe und meine Eltern alles selbst tragen mussten.

    Da ich momentan noch keine Arbeitsstelle habe, meine Eltern aber natürlich möchten das ich für meinen Unterhalt selbst aufkomme habe ich Arbeitslosengeld 2 beantragt, in der Hoffnung dort einen passenden Job und Finanzielleunterstützung zu bekommen. Ich habe mich natürlich vorher über die Probleme diesbezüglich informiert und versucht diesen gleich entgegen zu wirken.

    Ich habe also den Antrag eingericht, zusammen mit den Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung, alle Kontoauszüge meiner Seits, etc, also die gängigen Unterlagen die jeder abgeben muss. Des Weiteren habe ich eine Erklärung meiner Eltern angehängt, dass diese mich finanziell nicht länger unterstützen und unsere Wirtschaftsverhätlnisse fortan getrennt sind.

    Daraufhin verlange das Amt dann erstmal Nachweise über Unterhaltszahlungen (Wieso???) sowie jegliche Finanzielle Auskünfte meiner Eltern. Diese möchten Ihre Wirtschaftsverhältnisse natürlich nicht gegenüber dem Amt offen legen, da Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind.

    Daraufhin habe ich dann eine weitere Erläuterung abgegeben, in der ich erneut darauf hingewiesen habe das die Wirtschaftsverhältnisse getrennt sind, dass wir keine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II bilden. Da wir zwar eine Wohnung gemeinsam bewohnen, aber getrennt Wirtschaften. Auf dieses Schreiben habe ich keine Antwort erhalten, nur einen Termin zum persönlichen Gespräch. Als wir dort zum Gespräch erschienen sind, hieß es der Antrag wäre abgelehnt da wir eine gemeinsame BG bilden, da ich noch unter 25 bin. Auf nachfrage hätte das angeblich auch nichts mit dem nicht vorhanden Unterhaltsanspruch zutun. Ich solle doch einen neuen Antrag über meine Eltern stellen.

    Allerdings macht das ganze für mich keinen Sinn, denn selbst wenn ich das Szenario nun durchgehe und ich den Antrag über meine Eltern einreichen würde, dann würde ich nichts bekommen, da Sie zuviel verdienen, obwohl Sie für mich nicht aufkommen müssen? Das heißt ich würde, doof gesagt, nichts bekommen und verhungern? Denn meine Eltern sind ja nicht mehr für mich zuständig und müssen mich dementsprechend doch gar nicht versorgen oder für mich aufkommen. Das klingt für mich total unsinnig.

    Wenn ich in eine "normale Wohngemeinschaft" wie es Sie unter Studenten o.ä gibt ziehen würde, dann müssen die anderen Mitbewohner ihre Verhätlnisse doch auch nicht offen legen nur weil ich Hartz 4 beziehen möchte/muss?

    Ich hab dann auch mal gefragt, was nun wäre, wenn meine Eltern daraufhin verlangen würden das ich ausziehe, da ich mich mit den fehlenden ALG 2 Leistungen ja nicht beteiligen könnte.

    Daraufhin bekam ich dann die Antwort, das dies ja kein Problem wäre, ich solle mir einfach ne passende Wohnung suchen, diese beim Amt vorlegen und dann würde das schon funktionieren.

    Das wären dann für das Amt natürlich erheblich mehr Kosten, für die Erstaustattung etc. müsste das Amt dann wohlmöglich auch noch aufkommen. Wieder für mich nicht nachvollziehbar.

    Ich möchte aber eigentlich erst zuhause ausziehen, wenn ich ein vernünftiges Arbeitsverhältniss gefunden habe, da dieser ja auch an einem anderen Standort liegen kann. Macht ja auch irgendwo Sinn, oder? Ich will ja nun nicht umziehen und in 6 Wochen direkt wieder umziehen weil die Arbeitsstelle 120 KM entfernt ist..

    Ich hab der Dame dann nur noch entgegnet, dass ich das ganze prüfen lasse und ggf Widerspruch einreichen werde.

    So, großer Text, einfache Frage - liegt das Amt hier richtig? Stimmt das mit der gemeinsamen BG? Macht das ganze überhaupt Sinn wenn gar kein Unterhaltsanspruch besteht? Wie sollte ich weiter vorgehen?

    Ich denke ebenfalls darüber nach mir Rechtsbeistand zu besorgen, allerdings wäre es ganz schön wenn mir vorher jemand sagen könnte, wer hier falsch und wer richtig liegt.

    Vielen vielen dank auf jedenfall schonmal für jegliche Hilfe.:saint:

  • Hallo,

    wenn du unter 25 Jahre alt bist, bildest du zusammen mit deinen Eltern eine BG. Ein Widerspruch macht somit keinen Sinn. Zudem dürfte dir ja ALG I zustehen, was erstmal zur Abdeckung des Lebensunterhalts ausreichen müsste.

    Um als unter 25 jähriger ausziehen zu können benötigt man die Zustimmung des Jobcenters, welche nur unter gewissen Voraussetzungen erteilt wird.

  • Hallo,

    wenn du unter 25 Jahre alt bist, bildest du zusammen mit deinen Eltern eine BG. Ein Widerspruch macht somit keinen Sinn. Zudem dürfte dir ja ALG I zustehen, was erstmal zur Abdeckung des Lebensunterhalts ausreichen müsste.

    Um als unter 25 jähriger ausziehen zu können benötigt man die Zustimmung des Jobcenters, welche nur unter gewissen Voraussetzungen erteilt wird.

    In wie fern brauch man dazu die Zustimmung? Da meine Eltern nicht unterhalspflichtig sind, können Sie mich doch einfach vor die Tür setzen?

    ALG 1 steht mir doch nur zu wenn ich zuvor auch gearbeitet habe, oder nicht? da die Ausbildung schulisch war, gab es keine Vergütung o.ä.

  • Hallo!

    Ergänzend zu @bass386 folgende Informationen:

    Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Arbeitslosengeld II eine wichtige Rolle. Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Die Antragsstellerin oder der Antragssteller allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.

    Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft. Der Rechtsbegriff wird darum in der Regel angewandt auf...

    Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

    Umgekehrt gilt: Beantragt ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind, das mindestens 15, aber noch keine 25 Jahre alt ist, Leistungen nach dem SGB II, gehören auch die im Haushalt lebenden Eltern oder Elternteile zur Bedarfsgemeinschaft.

    Soweit die Begriffserklärung Bedarfsgemeinschaft mit der von @bass386 erwähnten

    U 25 Regelung.

    Ich (23 Jahre alt) habe vor einem Monat meine Berufsausbildung abgeschlossen.

    Meine Eltern haben mich bis dahin finanziell untersützt,

    Hier lässt sich jetzt aus § 1610 BGB eine weitere Unterhaltsverpflichtung ableiten und

    das Jobcenter prüft folgerichtig:

    Daraufhin verlange das Amt dann erstmal Nachweise über Unterhaltszahlungen (Wieso???) sowie jegliche Finanzielle Auskünfte meiner Eltern.

    Wieso? Immer noch bestehende Unterhaltspflicht bis zum 25. Lebensjahr.

    Diese möchten Ihre Wirtschaftsverhältnisse natürlich nicht gegenüber dem Amt offen legen, da Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind.

    Falsch, sie müssen ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen, sonst kein ALG II.

    ich den Antrag über meine Eltern einreichen würde, dann würde ich nichts bekommen, da Sie zuviel verdienen,

    Also keine Bedürftigkeit, weil Eltern leistungsfähig.

    dass ich das ganze prüfen lasse und ggf Widerspruch einreichen werde.

    Widerspruch völlig sinnlos, weil Vorgehen des Jobcenter rechtskonform.

    Gruß

  • Gleich mal vorweg:

    Vielleicht solltet ihr Euch als Familie zuerst noch einmal darauf durchgehen, wo ihr Eure Schwerpunkte setzen wollt. Ich würde es an der Stelle.

    Nachdem Deine Eltern Dich anscheinend 23 Jahre lang durchgefüttert haben, wohlhabend genug sind, dass Du kein BaföG bekommen hast und anscheinend auch weder eine Ausbildung mit Ausbildungslohn gemacht hast und auch nicht als Werkstudent gearbeitet hast, dürften ein paar hundert Euro monatlich vom Jobcenter für ein paar Monate objektiv gesehen eigentlich nebensächlich sein.

    Ihr solltest vorab eure Prioritäten klären. Du bist in einer Schlüsselstelle im Leben, die die Weichen für Jahrzehnte stellt.

    Einige Beispielsfragen:

    Du hast bewußt entschieden, dass es das mögliche Geld vom Jobcenter wert ist, sich lieber übers örtliche Jobcenter auf Arbeitssuche zu machen statt über die Agentur für Arbeit? Über die Unterschiede hast Du Dich informiert?

    Du hast entschieden, dass der große Zeitaufwand für den Antrag und alles Andere beim Jobcenter den Zeitverlust für Deine Bewerbungsbemühungen wert ist?

    Bei den Arbeitgebern, bei denen Du Dich bewerben willst, ist es egal, wenn sie mitbekommen, dass Du beim Jobcenter bist? Durchaus denkbar, aber nicht in jeder Branche und Situation selbstverständlich.

    Deine Eltern sind bereit, eine vollständige Auskunft über ihr eigenes Einkommen und Vermögen ans Jobcenter zu geben?

    Das ist ein erheblicher Aufwand und wenn sie es verweigern, die Situation nicht ernst nehmen oder schlampen, kann die Situation ganz schnell aus dem Ruder laufen, da in den Fällen Geldbußen, Zwangsgelder oder mit Pech auch ein Strafverfahren folgen.

    Es dürfte noch Einiges mehr geben, was in der Situation eigentlich von der Familie angedacht hätte werden sollen.


    Rein rechtlich:

    1. Die Unterhaltspflicht für Kinder in Ausbildung endet grds. nicht automatisch mit Ausbildungsende sondern erst nach Ablauf einer Bewerbungsphase danach. Das sind nach Rechtsprechung üblicherweise rund 3 Monate.

    Das gilt vor allem für Studierende und für Ausbildungen, die unters BaföGrecht fallen. Da Du nirgendwo erwähnt hast, dass Du Geld in der Ausbildung verdient hast, liegt es nahe, dass Du zu diesen Fällen gehörst. Ansonsten hättest Du ggf. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 vom "Arbeitsamt" (falls das der Fall sein sollte - dann schnellstens dort Antrag stellen).

    2. Nach Sozialrecht sind Eltern für ihre Kinder zuständig, bis sie 25 werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn Du noch im Haushalt Deiner Eltern wohnst.So lange Du im Haushalt Deiner Eltern lebst, seid ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II.

    Wenn aber eine Bedarfsgemeinschaft besteht, dann ist der von Dir zitierte § 9 Absatz 5 SGB II ("Haushaltsgemeinschaft") erst einmal egal und auch Deine Überlegungen zum "gemeinsam wirtschaften" oder nicht.

    Bedarfsgemeinschaft bedeutet auch, dass das komplette Einkommen und Vermögen Deiner Eltern berücksichtigt wird bei der Frage, ob Du überhaupt einen Anspruch auf Geld vom Jobcenter hast.

  • Laut Jobcenter sind meine Eltern definitiv NICHT mehr unterhaltspflichtig. Dies wurde uns im persönlichen Gespräch bestätigt. Auch auf dem Ablehnungsbescheid steht nichts von einer Unterhaltspflicht, die Belege für Unterhaltszahlungen wurden auch NICHT mehr gefordert.

    Dennoch wäre es also so, das dass Jobcenter das Geld von meinen Eltern mit in einen Topf werfen würde, obwohl ich nichts aus dem Topf bekomme.

    Ist für mich natürlich super, ich bekomm also weder Geld vom Amt, noch von meinen Eltern und mach jetzt was? Pfandflaschen sammeln?..

    Für mich klingt das ganze irgendwie nach nem äußerst schlechten Scherz..

  • Hallo,

    Dennoch wäre es also so, das dass Jobcenter das Geld von meinen Eltern mit in einen Topf werfen würde, obwohl ich nichts aus dem Topf bekomme.

    Es "wäre" nicht so, sondern ist so. Du bildest eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern - und fertig ist. Das haben Dir nun drei Personen hier sowie auch das Jobcenter selbst so gesagt. Also solltest Du das nun mal auch so akzeptieren.

    Gruß!

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