Umzug - Vermieterbescheinigung -Zusage des JC

  • Hallo zusammen :)

    Ich habe vor noch dieses Jahr in ein anderen Bundesland umzuziehen. Beim neuen zuständigen JC war ich bereits vor ein paar Wochen und hab dort die Mietbescheinigung vom zukünftigen Vermieter dabei gehabt. Nach Prüfung habe ich diese mit Stempel des JC, Unterschrift sowie dem Vermerk: "Die Kosten der Unterkunft sind angemessen" zurückerhalten. Nun soll ich 6 Wochen vor Umzug wegen dem neuen HartzIV Antrag vorbeikommen. Einen separaten Brief mit einer Zusage habe ich nicht erhalten. Daher nun meine Frage: ist die geprüfte Mietbescheinigung meine Zusage, oder benötige ich vor Unterschrift des Mietvertrages nochmal eine (separate) Zusage des JC?


    Danke schonmal für Eure Antworten :)

  • Hallo,

    in einigen Regionen Deutschlands reicht die unterschriebene Bescheinigung des Jobcenters aus. Du wirst daher keinen seperaten Brief erhalten.

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