ALG II Anspruch bei Wohnung im Elternhaus

  • Hallo zusammen, dies ist mein erster Beitrag im Forum, wenn das der falsche Bereich für meine Fragen seien sollte, bitte ich dies zu entschuldigen.


    Ich bin 22J. und wohne bei meinem Vater im Haus, in einer eigenen Wohnung und wollte morgen zum Jobcenter in meiner Stadt, leider hat es nur Montags und Donnerstags offen.


    Bisher erhalte ich weder Geld vom Jobcenter noch Kindergeld o.ä. werden die mir was geben oder brauch ich garnicht hingehen?


    LG

  • Hallo,


    Du gehörst noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern und hast daher keinen Anspruch auf Übernahme der Mietkosten und maximal einen Anspruch auf den verminderten Regelsatz von 339 € - 204 € "Kindergeld" = 135 € ALG II. Von diesen 339 € wirst Du Dir kaum den Lebensunterhalt + die Warmmiete leisten können.


    Gruß!

  • Ich bekommen kein Kindergeld, und Miete zahl ich auch keine, hab allerdings einen Mietvertrag da ich mal in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme war, da hab ich auch Mietzuschuss(?) erhalten.

  • Hallo,

    Bin mit meinem Vater alleine, der kann und will nicht zahlen.

    Er kann zumindest Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen. Macht er dies nicht, hat er auch keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld.

    Miete würde ja dann bezahlt werden?

    Ich denke

    Miete zahl ich auch keine

    Wieso sollte also eine Miete, die nicht gezahlt wird, bezahlt werden?


    Abgesehen davon scheinst Du mir meine bisherigen Antworten nicht richtig durchzulesen. Ich habe geschrieben

    hast daher keinen Anspruch auf Übernahme der Mietkosten

    Gruß!

  • Ich erhalte KEIN Kindergeld, mein Vater auch nicht. Zahlen wird er mir auch NICHTS.

    War jetzt grad beim JC und habe gesagt dass ich Mietfrei wohne.

    Habe alle Anträge erhalten, der Herr wo ich einen Termin vereinbaren soll um die Anträge abzugeben(?) ist noch 15 Tage, sprich bis zum 27.8 im Urlaub....

  • Ich erhalte KEIN Kindergeld, mein Vater auch nicht. Zahlen wird er mir auch NICHTS.


    Nur weil dein Vater dir kein Geld zahlt, besteht deshalb für dich allein kein Anspruch auf ALG II.


    Der Antrag muss, wie Corinna schon schrieb, zusammen mit deinem Vater gestellt werden.

  • Hä haha der im Jobcenter meinte ich soll den Antrag ausfüllen, die andern Unterlagen beschaffen und dann in 2 Wochen anrufen, Termin vereinbaren.


    Wohne alleine bei meinem Vater in eigener Wohnung, MIETFREI

  • 1. ist dein Vater noch unterhaltspflichtig, notfalls musst/knnast du dieses einklagen

    2. warum sollte der Antrag bewilligt werden? Der, der dir den Antrag ausgegeben hat, wird nicht über den Antrag entscheiden.

  • und wenn mein vater eine willenserklärung unterschreibt, das er mir nicht helfen will?

    warum nicht? habe ihm das ja alles erklärt hätte mich ja dann weg schicken könne?

  • Er ist gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet, da hilft auch keine Willenserklärung!

  • Weil die im Jobcenter fast jedem einen Antrag geben und die in der Antragsausgabe nicht über Anträge entscheiden.


    Wie sieht denn die eigene Wohnung aus? Küche, Bad, Wohnzimmer oder wie muss man sich das vorstellen?

  • Auch andere Sozialleistungen haben nichts mit ALG II zu tun.