ALG II - Nebenkosten Guthaben und Rückforderung

  • Hallo.... Ich bin neu hier und hab eine frage...

    Ich habe meine nebenkosten Abrechnung von 2017 nach Erhalt im Juli 2018 eingereicht... Diese ist in meiner akte hinterlegt...

    Diese wurde bis heute nicht bearbeitet. Meine Anwältin hat mir gesagt wenn diese bis Ende Juli nicht bearbeitet wurde dann würde dieses Guthaben dem jobcenter nicht mehr zustehen... Also dürfen sie es nicht zurückfordern... Darf ich mir dieses Guthaben nun vom Vermieter auszahlen lassen?

  • Hallo,

    es werden grundsätzlich keine Themen beantwortet, in und an denen Anwälte und Gerichte beteiligt sind.

    Bitte Frage diesbezüglich deine Anwältin und lass sie ggf. den Schriftverkehr mit Jobcenter und Vermieter erledigen.

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