Anrechnung von selbst finanzierten Ausbildungskosten einer Privatschule als Einkommen von Kind in BG oder HG

  • Hallo,

    zum Hintergrund (ich versuche es kurz zu machen):

    Ich lebe mit meinen 3 Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Das älteste Kind besucht seit Abschluss MSA eine Privatschule und macht dort ihre 1. Ausbildung (Physiotherapeutin).

    Der Vertrag wurde vor mehr als einem Jahr zwischen der Kindesmutter (nicht Teil der BG) sowie meinem noch minderjährigem Kind und der Privatschule geschlossen.

    Durch Zufall erfuhr ich, dass die Mutter nicht die vereinbahrten Beträge (monatlich €355,00) an die Schule zahlte, es entstand ein Rückstand von mehr als € 3000,00 und eine schriftliche Ankündigung durch die Schule den Ausbildungsvertrag zu beenden.

    Um das zu vermeiden suchte ich zusammen mit meiner Tochter eine bezahlte Praktikumsstelle bei der sie einen Minijob (€450,00) begann.

    Die Physiopraxis (inzwischen Praktikumpartner der Schule) bezahlt vom Verdienst meiner Tochter direkt die Kosten der Schule an die Schule, meine Tochter erhält den Restbetrag, weniger als €100,00 pro Monat).

    Das Jobcenter rechnet jedoch den kompletten Minijob Verdienst als Einkommen an.

    Mein Kind arbeitet also zusätzlich zur Ausbildungszeit um die Ausbildungskosten zu sichern, sie ist gut und will das beenden.

    Mein Kind ist ab 18. Lebensjahr Mitschuldner für den als Minderjährige unterschriebenen Ausbildungsvertrag, wenn die Kindesmutter den privatrechtlichen Vertrag nicht erfüllt.

    In unserer Bedarfsgemeinschaft erhalten wir nun €280,00 pro Monat weniger.

    Ein Fahrschein bei der BVG (Berlin) muss wg. Privatschule ebenfalls ohne Ermäßigung bezahlt werden.

    Hat irgendjemand einen Tip, was ich tun kann?

    Vielen Dank für Eure Zeit

    Gruß Thomas


  • Hallo,

    meiner Meinung nach ist die volle Anrechnung des Einkommens korrekt.

    Anzusetzen wäre bei der Mutter. Hier wäre zu klären, warum die Mutter die vereinbarten Beträge nicht zahlt.

  • Bereits die Auszahlung an die Schule ist ein Zufluss.

    Es ist rechtlich auch nicht anders, als wenn man vereinbaren würde, dass der Chef den Arbeitslohn direkt auf Schulden bucht oder direkt an einen Supermarkt/Kneipe/Tankstelle etc. und damit dann die monatlichen Einkäufe dort bezahlt werden.

    Der rechtliche Grund ist simpel:

    Ihr habt vereinbart (!) - eher noch angewiesen - wohin das Geld gebucht wird. Es ist nicht glaubwürdig, dass ein Arbeitgeber von sich aus bei einem Minijob verlangt hat, den Lohn für eine schulische Ausbildung (und nur dafür) zu zahlen. Und selbst wenn, wäre das Verlangen rechtswidrig.

    Der Arbeitgeber wird auf schlichte Aufforderung hin das Geld auch wieder direkt aufs Konto zahlen.

    Damit sind es klassische "bereite Mittel" im Sinn der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

  • Danke Schorsch,

    die Idee den Minijobvertrag zu machen und den Verdienst zum großen Teil direkt an die Schule zu zahlen entstand tatsächlich auf Seiten des Arbeitgebers in Absprache mit der Schule, im Interesse meiner Tochter. Ich selbst könnte das Schulgeld nicht bezahlen und habe daher auch diesen Vertrag mit der Schule nicht unterzeichnet. Ich will allerdings auch dem Wunsch meiner Tochter nicht im Wege stehen und natürlich verhindern, dass sie die Ausbildung nach fast der Hälfte abrechen muss und am Ende der Ausbildung für die Schuld der Mutter haftet. Der AG war vor dem Deal nicht offiziell Praktikumsstelle, andere erhalten für ihre praktischen Einsätze in wechselnden Krankenhäusern keinen Lohn. Sicher hat der AG ein eigenes Interesse an einer praktischen Ausbildung nach ihrem Credo, in der Hoffnung eine sehr gut ausgebildete Nachwuchsmitarbeiterin zu haben. Allerdings gibt es keine Verpflichtungserklärung die ersten Berufsjahre auch dort zu bleiben, dies widerspricht eben dem Credo des AG, dieser setzt auf hohe Motivation und Freiwilligkeit.

    Ich finde es vom Gefühl her absurd, wenn die Nichterfüllung eines privatrechtlichen Vertrages durch die Kindesmutter, nun für meine Tochter und meine (ihre) beiden anderen Kindern zu einer dauerhaften finanziellen Notlage führt. Seit 7 Jahren habe ich keinen einzigen Cent Unterhalt direkt von der Kindesmutter erhalten, daher die Hartz 4 Abhängigkeit. Sei`s drum, der Grundsatz einer kostenfreien 1. Berufsausbildung und freie Berufswahl gilt eben leider doch nicht uneingeschränkt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ahasver (3. August 2019 um 07:57)

  • Was mich in dem Zusammenhang stört und warum es für mich von der normalen "Schablone" im Post von Schorsch erwähnt abweicht, ist, dass die Arbeitsaufnahme zum Zweck der Ausbildungsfinanzierung aufgenommen wurde. Die Ausbildung ist - so erlese ich das aus der Schilderung - geeignet die Chancen am Arbeitsmarkt erheblich zu verbesser. Evnetuell winkt sogar eine Übernahme nach beendeter Ausbildung. Dementgegen steht natürlich, die Frage wie gut die Chancen für eine Eingliederung jetzt bereits wären, und ob die Ausbildung zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit wirklich vonnöten ist.


    In dem Sinne wäre für mich die frage, ob es sich hierbei nicht auch um einen Absetzbetrag handeln könnte ähnlich wie es das BSG ( B 4 AS 163/11 R) in einem Urteil erklärt hat. In dem Fall müsste aber auch ausgelotet werden, ob die Fördermöglichkeiten über die Arbeitsvermittlung ausgeschöpft wurden und ob nicht ein Darlehen der Schule möglich wäre. Weiterhin ist die Frage, ob ohne Erbringung des Schulgeldes die Ausbildung in Gefahr wäre (so wie es sich liest eben schon).

    Ich lehne mich da vielleicht etwas aus dem Fenster, aberso wie der Sachverhalt geschildert wird, geht die Einkommensanrechnung meiner Meinung nach gegen den Zweck des SGB II. Ich muss aber auch zugeben, dass selbst nach einer Stunde juris wälzen ich nicht allzuviel verwertbares gefunden habe.

  • Danke Hartz4BeratungsMS,

    nun, es geht um mein KInd, die nach Abschluss ihres MSA SOFORT mit der Ausbildung begann, wie gut können die Chancen für einen jungen Menschen sein, der keine Ausbildung hat?

    Sie ist heute 18 Jahre alt geworden und wird in ca. einem Jahr die Ausbildung beenden.

    Eine Förderung durch das JC und ähnliche damit verbundene Bereiche wie das BIZ wurde bereits abgelehnt, da es sich um eine "exklusive" Ausbildung handelt.

    Die steigen erst wieder ein, wenn die Ausbildung abgebrochen wurde und eine neue, andere Berufsausbildung notwendig wird. Hier wird (so auch meine Sicht) definitiv der Sinn des SGB II verfehlt,

    Leider sind auch mir nach etwas mehr Zeitaufwand keinerlei Ansätze aufgefallen, wonach ich irgend etwas gegen den nun geänderten Bescheid unternehmen kann. Ich sehe keinen anderen Weg um den Berufsstart des 1. meiner drei Kinder ohne Hartz 4 zu ermöglichen, als in den sauren Apfel zu beißen, dies ist die Priorität meines Daseins im Moment.

    Als examinierter Altenpfleger ist mein Einkommen auch nicht steigerbar.

    Lieben Dank für Deine (eure) Zeit

  • Hallo!

    Sicher kann man unzählige Diskussionen zu Sinn und Unsinn des SGB II

    führen, aber sie führen zu nichts. Zitat @bass386:

    Hallo,

    meiner Meinung nach ist die volle Anrechnung des Einkommens korrekt.

    Anzusetzen wäre bei der Mutter. Hier wäre zu klären, warum die Mutter

    die vereinbarten Beträge nicht zahlt.

    Gruß

  • Hallo,

    ich schließe mich in diesem speziellen Fall der Meinung von @bass386 und Schorsch an. Insbesondere die Aussage

    Es ist rechtlich auch nicht anders, als wenn man vereinbaren würde, dass der Chef den Arbeitslohn direkt auf Schulden bucht oder direkt an einen Supermarkt/Kneipe/Tankstelle etc. und damit dann die monatlichen Einkäufe dort bezahlt werden.

    ist dabei mit entscheidend.

    In diesem Zusammenhang noch ein Stichwort: es handelt sich bei dem angedachten "Modell" um eine bewußt herbeigeführte Vergrößerung der Hilfsbedürftigkeit, was dann auch noch andere Konsequenzem als die Anrechnung als Einkommen nach sich ziehen könnte.

    Gruß!

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