ALG II Anhörung wegen Überzahlung und Fragen

  • Hi an alle.

    Ich habe am 17.7 angefangen zu arbeiten.

    Habe das Arbeitsverhältnis am 1.7 offiziell bei der ARGE gemeldet mit Arbeitsvertrag.

    Es ist eine Teilzeitstelle mit 85 Std.

    Nun schrieb die Arge laufend.

    Erst wollten sie die Entgelttabelle, Lohnabrechnung, Kontoauszug (Gehaltseingang)

    Zwischendurch kam auch ein Aufhebungsbescheid..

    Lohnabrechnung reichte ich letzte Woche ein als ich sie bekam.

    Der Lohn von 420€ wurde am Montag diese Woche überwiesen.

    Den Kontoauszug musste ich 3x zusenden,weil immer nicht angekommen..

    Ich konnte meine Miete gerade eben bezahlen,aber ich habe kein Geld mehr.Meine Unkosten werden jetzt abgezogen.

    Mein Bedarf liegt monatlich bei 878€

    Miete + Grundbedarf,wovon ich noch meine Mietkaution an die Arge zurück zahle.

    Ich rief dann wieder an heute,mir wurde mitgeteilt das ich einen Brief zur Anhörung erhalte.

    Und ein Aufhebungsbescheid da ich mein Lebensunterhalt selbst bestreiten kann...das 2.Mal nun nach dem sie die 420€ gesehen haben.


    Ich weiß nicht was ich tun soll.

    Mein Lohn wird etwa 720-740€ netto monatlich betragen.

    Mein Bedarf 878€

    Bitte sagt mir wie ich verfahren soll damit ich überhaupt den Monat überstehe.

    Und was soll ich bei der Anhörung sagen.

    .

  • Hallo,

    hier scheint einiges schief gelaufen zu sein.
    Ich fange mal mit der Überzahlung an. Wenn du am 01.07. gemeldet hast, dass du eine Tätigkeit zu Mitte des Monats aufnimmst, führt das automatisch zu einer Überzahlung, da die Leistungen für den Monat Juli zu dem Zeitpunkt schon ausgezahlt wurden (Sozialleistungen werden immer im Voraus erbracht). Dadurch, dass dir Gelder zufließen, verringert sich aber dein Leistungsanspruch, was aber nicht rechtzeitig berücksichtigt werden konnte. Der Bescheid ist dann abzuändern, um die Verhältnisse wieder "ins Lot" zu rücken. Da es sich aber um einen "negativen" (man sagt auch belastenden) Bescheid handelt, musst du zuerst angehört werden. Die Anhörung hat in deinem Fall nur eine rein formelle Bedeutung. Würde das Amt diese nicht vornehmen, so würde es sich mit dem Rückforderungsbescheid angreifbar machen. Die Anhörung ist auch freiwillig, äußern musst du dich nicht. Ich würde aber, um ein mögliches Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden, zumindest schildern, dass du am 01.07.2019 bereits bescheid gegeben hattest.

    Als nächstes zu den Aufhebungen. Der erste Aufhebungsbescheid hatte welche Begründung? Und was hast du gegen diesen unternommen?
    Hast du den zweiten Aufhebungsbescheid bereits erhalten, oder wurde dir gesagt, warum jetzt aufgehoben wird?

    Ich würde in jedem Fall erfragen, warum du als nicht mehr hilfebedürftig zählst und einen Berechnungsbogen verlangen, der Bedarf und Einkommen gegenüberstellt. Auf den ersten Blick wirkt die Entscheidung rechtswidrig, aber es fehlen konkrete Zahlen z.B. zum Bruttogehalt, Aufwendungen um zum Arbeitsplatz zu kommen (also alles was als Absetzbetrag gelten kann) und die genaue Aufteilung deines Bedarf um eine seriöse Aussage treffen zu können, ob der Bedarf gedeckt wäre oder nicht. Eine Aufhebung hätte ohne weiteres (ohne jetzt den genauen zeitlichen Ablauf zu kennen) auch nicht geschehen dürfen. Auch hier hätte eine Anhörung passieren müssen.

    Ich würde grundsätzlich das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen, da im Widerspruchsverfahren sehr viel Zeit vergehen kann, was in deiner Situation sicher nicht zielführend wäre. Das Gespräch würde ich erstmal abwarten.


    Grüße

  • Ich hänge Mal dran was in der Zeit seitdem 1.7 kam.

    Ich schickte alles per Mail zu.

    Kam auch alles an.was gefordert wurde

    (Entgelttabelle, Lohnabrechnung, Kontoauszug)

    Es war wie gesagt klar das ich mit einer 50% Stelle nicht meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

    Brutto war ich im Juli bei 666€ und Netto 420€

    Ab August 950 Brutto und Netto ca 720-740€ laut Brutto Netto Rechner ,bekomme auch Zuschläge am Wochenende etc.

    Miete beträgt 489€

    GeundbEduard 389€ eigentlich 419€ aber zahle das Darlehen für die Kaution noch ab.

    Fahrgeld fällt keins an,Laufe zu Fuss.

    Aber dafür Strom usw.


    Ja und ich steh nun ohne Geld da,und weiß überhaupt nicht wie ich da vorgehen kann.

    Die Frau im Service Center meinte ich soll mir für den August ein Darlehen holen.


    Ich musste übrigens schon 2 Mal vor's Sozialgericht ,weil sie einfach Mal 3 Monate vergingen liessen um einen Antrag zu bewilligen uns das andere Mal wurde die Krankenkasse einfach ohne mein Wissen nicht bezahlt.


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  • Der Aufhebungsbescheid wurde wegen dem Arbeitsvertrag gemacht.

    Und der 2.der jetzt kommt auch wieder wegen ins Arbeitsverhältnis und Lebensunterhalt selbst bestreiten.

    Ich dachte das sei normal und sie ändern das mit der Lohnabrechnung, stattdessen wird wieder einer geschickt obwohl ich so wenig Lohn hatte und danach auch nicht selbst bestreiten kann.

    Im Callcenter wurde mir bestätigt das alle Unterlagen die in den Briefen gefordert wurden da sind.

    Ich dachte es käme jetzt der Änderungsbescheid.

    Aber nein die Anhörung sowie Aufhebungsbescheid.

  • Hallo,

    das ist kein Aufhebungsbescheid, sondern eine Mitteilung das die Leistungen vorläufig eingestellt wurden.

  • Okay, wie ich es mir dachte handelt es sich nicht um einen Aufhebungsbescheid, sondern nur um eine vorläufige Zahlungseinstellung.
    Diese wird genutzt, um weitere Überzahlungen zu vermeiden. Nach Aufklärung des Sachverhaltes werden die Gelder in der Regel nachgezahlt. Die vorläufige Einstellung dürfte aber auch nicht rechtmäßig sein, da die Leistungszahlung nur eingestellt werden kann, wenn der vorliegende Sachverhalt geeignet ist, dass der Anspruch komplett entfällt.

    Hattest du einen Arbeitsvertrag eingereicht, aus dem sich das zukünftige Gehalt ergibt? Wenn ja, und es damit absehbar war, dass du nicht genug verdienst, dann war die Einstellung eben nicht korrekt.

    Wenn jetzt schon zwei Wochen vergangen sind, würde ich persönlich vorstellig werden und entsprechend auch mit einem Teamleiter reden. Nach Vorlage aller Unterlagen sollte zügig, sprich innerhalb von 2 Wochen, entschieden werden.

  • Der erste Brief war vom 4.7 wo die Unterlagen gefordert wurden.

    Und dann diese 2 Briefe vom 24.7 wo nochmal der Kontoauszug gefordert wurde.

    In meinem Arbeitsvertrag steht das es sich um eine 50% Stelle handelt und ich in der Entgelttabelle e1 bin,die Entgelttabelle habe ich dann eingereicht,daraus können sie das entnehmen.

    Und wie gesagt die Lohnabrechnung hatten sie am 22.7.

    Ich verstehe auch in etwa was da läuft,nur fehlt mir das Geld JETZT.

    Ich kann auch nicht einfach hin weil ich Vormittags arbeite,kann somit erst am Donnerstag hin,wenn sie für Berufstätige auf haben.

    Und die Überzahlung muss ich im Jeden Fall zurück zahlen?

    Es ist echt zum heulen.

    Der erste Brief war vom 4.7 wo die Unterlagen gefordert wurden.

    Und dann diese 2 Briefe vom 24.7 wo nochmal der Kontoauszug gefordert wurde.

    In meinem Arbeitsvertrag steht das es sich um eine 50% Stelle handelt und ich in der Entgelttabelle e1 bin,die Entgelttabelle habe ich dann eingereicht,daraus können sie das entnehmen.

    Und wie gesagt die Lohnabrechnung hatten sie am 22.7.

    Ich verstehe auch in etwa was da läuft,nur fehlt mir das Geld JETZT.

    Ich kann auch nicht einfach hin weil ich Vormittags arbeite,kann somit erst am Donnerstag hin,wenn sie für Berufstätige auf haben.

    Es ist echt zum heulen.

    Nachtrag,ich hatte das mehrmals erwähnt das es sich um eine Teilzeitstelle handelt und ich noch ergänzende Leistungen brauche.

  • Wenn es zu einer Überzahlung aufgrund des Einkommens kam, wirst du diese natürlich zurückzahlen müssen.

  • Das gleicht sich doch aber aus?

    Ich hätte laut Hartz4 Rechner noch etwas über 400€ Anspruch zusätzlich zum Lohn.

    Und es war auch nur ein halber Monat.

    Ich wüsste nicht wie ich das zurück zahlen soll und mir wenn sie nicht zahlen in diesem Monat überhaupt irgendwas zahlen soll.

    Wie hätte ich denn ohne die Zahlung meine Miete usw tilgen sollen?

  • Nein, da gleicht sich leider nichts aus.
    Ende Juni wirst du die Leistungen für Juli erhalten haben. Hier mal mit Beispielzahlen:

    Du hast 850 Euro für den Juli ausgezahlt bekommen.
    Aufgrund dessen, dass du aber Einkommen in dem Monat erzielst, verringert sich dein Anspruch im Juli. Nehmen wir an du hast 400 Euro verdient, so bleibt dir unter berücksichtigung des Freibetrages 240 Euro an anrechenbarem Einkommen. Deine wirklicher Anspruch für Juli wäre demnach nur 850 - 240 = 610 €.
    Oder anders gesprochen hast du 240 Euro zuviel bezogen in dem Monat. Das ist dann zurückzuerstatten.

  • Heute kam der Bescheid "Aufhebung des Bescheides vom 11.01.19

    Grund: Wegfall der Hilfebedürftigkeit wegen Arbeitsaufnahme"

    Gestern im Telefonat hieß es auch warum ich anrufe,ich wäre nicht mehr im Bezug.

    Wohl bemerkt das ganze geht seit 1.Juli ...

    Mit persönlichen Vorsprachen,E-Mails , Telefonaten.


    Ich hab dann das Sozialgericht kontaktiert,kurz geschildert was gerade passiert.

    Soll da Mal vorstellig werden.

    Ich frage mich echt warum man so bestraft wird wenn man arbeitet.

  • Erst einmal muss Widerspruch eingelegt werden. Das steht mit Sicherheit auch hinten in Deinem Aufhebungsbescheid, den Du wegen solcher Dinge erst einmal gründlich lesen solltest.

    Teilweise hängen an den Aufhebungsbescheiden auch Berechnungsübersichten dran. Falls Du so eine hast, kannst Du mal nachschauen, welches Brutto und Netto an Arbeitslohn und welche Freibeträge da für Juli und August drin stehen.

    Falls Deine Zahlen von oben vollständig und richtig gewesen sein sollten, ist der Bescheid ggf. falsch.

    Falls Du kein Geld haben solltest, um die Zeit bis zur Entscheidung über den Widerspruch zu überbrücken, kannst Du beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Dazu muss aber der Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid eingelegt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Schorsch (6. August 2019 um 21:57)

  • Das mit dem Widerspruch ist mir klar.

    Wird auch gemacht.

    Es ist zu dem Aufhebungsbescheid keine Aufrechnung o.ä sondern nur sämtliche Paragraphen mit angehängt.

    Also ein entgültiger,nicht einer wo dann ein neuer Berechnungsbogen kommt.


    Die im Servicecenter meinte auch ,der kam weil ich nun meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann in deren Augen,obwohl der Arbeitsvertrag da ist und auch die Lohnabrechnung woraus alles relevante hervor geht.

    Finde das einfach nur unfair.

    Ich stehe ohne Geld da.

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