Aufhebungsbescheid wegen Ausbildungsplatz

  • Hallo,


    bin auf der Suche nach Antworten und vielleicht werde ich ja hier fündig.


    Also, ich bin 49 Jahre, in befristeter EM Rente, alleinerziehend, 80GdB mit G+B

    sowie Pflegegrad 2 und lebe mit meinen beiden Kids in NRW.


    - Kind 1 ist 20 Jahre alt, hatte im Juli 2018 Abitur absolviert und wartete seither auf Studienplatz bzw auch auf Nebenjobsuche


    - Kind 2, ist 17 Jahre alt und noch Schüler eines Berufskollegs bis Juli 2020

    (Fachabi im Gesundheitswesen)

    Beide Kids als Einkommen nur montl. Kindergeld und Kind2 zusätzlich UVG

    Mein Einkommen nur die EM Rente (Pflegegeld ist ja Zweckgebunden u. wird nicht angerechnet)


    Bisher erhielten wir Leistungen vom Jobcenter.


    Nun hat meine Tochter zum 01.08.19, also heute, eine Ausbildung begonnen und somit wurde ein Aufhebungsbescheid erlassen und ab 01.08. sofort alle Leistungen eingestellt.


    Das meiner Tochter nichts mehr zusteht,

    ist mir schon klar, aber das ihre Ausbildungsvergütung(1080€) komplett auf uns alle umgerechnet wird kann doch nicht richtig sein.


    Beide Kids waren bisher auch übers Jobcenter krankenversichert, meine Tochter hat jetzt ihre eigene, ist mir auch klar.

    Nur wo ist mein Sohn jetzt versichert?


    Hatte eh nie wirklich verstanden, warum meine Tochter, seit 2017, wie ich berentet wurde, plötzlich zum Haushaltsvorstand wurde und Kinder nicht bei mir mit in der KdR Familienversichert sind.

    In dem Aufhebungsbescheid steht auch nichts weiteres drin bzgl der anderen Bedarfsmitglieder, nur das meiner Tochter keine Leistungen mehr zustehen wegen dem Ausbildungbeginn.


    Ich denke irgendwie ist das was verkehrt gelaufen und werde sicherlich Widerspruch einreichen müssen.


    Vielleicht ist ja hier jemand der ähnliches hatte oder sich besser damit auskennt,

    wenn Kids aus der Bedarfsgemeinschaft rausgerechnet werden.


    Oder liege ich da völlig falsch?


    Danke schon mal fürs lesen.

  • Hallo,

    so wie sich das ganze für mich liest, stellt sich das ganze folgendermaßen dar: Du bist zwar befristet, aber länger als 6 Monate in der EMi? Ist das der Fall, so bist du selber nicht mehr anspruchsberechtigt, weil du als nicht erwerbsfähig gilst. Bei befristeter EMi ist das immer nicht ganz so einfach, aber als Daumenregel erfüllt manm die Erwerbsfähigkeit nicht, wenn die EMi länger als 6 Monate andauern wird. Da du "seit 2017" schreibst, halte ich den Fall für wahrscheinlich.

    Für diesen Fall gibt es aber noch die Konstellation, dass minderjährige Kinder >15 Jahre die eigenen erwerbsunfähigen Eltern ins ALG II "ziehen". So gesehen wäre es korrekt, wenn der Kopf der BG das Kind > 15 Jahre ist. Du bekommst dann eben kein ALG II ausgezahlt, sondern Sozialgeld. Man wollte damit vermeiden, dass sich die Personen an verschiedene Träger wenden müssen (Sozialamt <> Jobcenter).

    Ich nehme an, dass deine Tochter trotz UVG und Kindergeld noch einen minimalen Restanspruch hatte, weswegen ihr gemeinsam ins ALG II gerutscht seit.

    Dieser entfällt jetzt mit Aufnahme der Ausbildung und das andere Kind hat vielleicht wg. UVG + Kindergeld eben keinen Anspruch mehr. Das würde aber dazu führen, dass gar kein Anspruchsberechtigter mehr in der Bedarfsgemeinschaft ist. Der Anspruch würde somit für die gesamte Bedarfsgemeinschaft entfallen. Was dir das Jobcenter vermutlich nicht gesagt hat, ist, dass du dich beim jeweiligen Sozialmt melden solltest, um Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu beantragen. Die Zuständigkeit würde nämlich durch den Wegfall der jetzt arbeitenden Tochter an das SGB XII fallen - das Sozialamt.

    Insofern wäre die Entscheidung des Jobcenters nachvollziehbar. Wo ich mir nicht ganz sicher bin, ist die Frage, warum dir nicht weiter Leistungen gewährt werden und das Jobcenter sich das Geld vom Sozialamt dann wieder holt. Das Jobcenter ist meiner Meinung nach dir gegenüber so lange leistungspflichtig, bis das Sozialamt einspringt. Dich komplett ohne Leistungen zu lassen erscheint mir rechtswidrig.

    Ich hoffe das hat etwas Klarheit in den Fall gebracht.

    Grüße

  • super lieben Dank!

    Jep, mit dieser Antwort ist mir doch schon mal sehr geholfen.:)

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