Kosten der Unterkunft - ALG II - Fragen zu Formularen und Dokumenten

  • Hallo zusammen!

    Ich habe das Forum hier zu meinem Thema durchsucht, habe aber leider nichts in der Art gefunden. Daher möchte ich hier mein Problem schildern und hoffe auf eine Hilfe bzw. Antwort.

    Ich bin seit Anfang 2017 arbeitsunfähig geschrieben. Erst bekam ich Krankengeld, danach wurde ich ausgesteuert und mir wurde für 1 Jahr ALG1 bewilligt. Jetzt vor kurzem lief auch das ALG1 aus und ich war gezwungen mich beim Jobcenter zu melden und ALG2 zu beantragen. Ich habe sämtliche Unterlagen dem Jobcenter zukommen lassen und heute kam der Bescheid mit der Bewilligung. Ich wohne im Haus meiner Eltern (2-Familienhaus) und zahle eine verhältnismäßig günstige Miete. Aufgrund der finanziellen Engpässe die ich durch meine Krankheit hatte, sind mir meine Eltern auf Kulanz entgegen gekommen und haben mir einen geringen Teil der Miete und Nebenkosten für einen gewissen Zeitraum erlassen. Jetzt kommen wir zu meinem Problem.

    Das Jobcenter hat meine Miete und die Nebenkosten berechnet und als Grundlage dafür meine Kontoauszüge genommen. Laut Kontoauszug zahle ich 200 Euro Miete und 100 Nebenkosten. Wie oben schon erwähnt, geschah dies aus Kulanz meiner Eltern. Im Mietvertrag, der schon seit 2006 läuft, ist eine Miete in Höhe von 280 Euro festgehalten. Die Nebenkostenabrechnung, die ich jährlich erhalte west eine Höhe von 177 Euro monatlich aus. Das bedeutet demnach - die eigentlichen Kosten von Miete und Nebenkosten belaufen sich tatsächlich auf 457 Euro und nicht wie vom Jobcenter berechnet auf 300 Euro.

    Meine Frage. Ist das wirklich korrekt vom Jobcenter? Was gilt denn als Grundlage der Berechnung - die Kontoauszüge oder der Mietvertrag samt Nebenkostenabrechnung? Oder anders gefragt - was hat Vorrang?

    Es kann doch nicht sein, das meine Eltern aus Kulanz mir entgegen gekommen sind und das Jobcenter jetzt eine endgültige Berechnung daraus macht. Vor allem würde dies ja bedeuten, das ich jetzt monatlich 157 Euro weniger zur Verfügung habe, weil die Miete und Nebenkosten ja nun mal tatsächlich vorhanden sind und meine Eltern diese nun dauerhaft für mich übernehmen müssten.

    Da ich Gewerkschaftsmitglied bin, habe ich die Sache direkt an den DGB weiter geleitet, der sich dieser Sache annimmt, jedoch würde mich eine Meinung hier aus dem Forum zu diesem Thema interessieren. Vielleicht kann mir jemand von Euch bei meinem Problem weiter helfen.

    Danke im Voraus und Grüße

  • Hallo,

    Wie oben schon erwähnt, geschah dies aus Kulanz meiner Eltern.

    nein, keine Kulanz. Unterhalt würde eher zutreffen.

    Ist das wirklich korrekt vom Jobcenter? Was gilt denn als Grundlage der Berechnung - die Kontoauszüge oder der Mietvertrag samt Nebenkostenabrechnung?

    Entscheidend sind die tatsächlichen Mietzahlungen. Und hier ist ja offensichtlich über einen längeren Zeitraum eine erhebliche Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Miete entstanden. Also geht das Amt von der tatsächlichen Zahlung aus.

    weil die Miete und Nebenkosten ja nun mal tatsächlich vorhanden sind

    Naja - in der Vergangenheit waren sie nun mal nicht für einen längeren Zeitraum "tatsächlich vorhanden". Und jetzt plötzlich - zufällig im Rahmen des Antrages auf ALG II - sind sie dann doch wieder tatsächlich vorhanden? Hört sich nicht sehr glaubwürdig an und wird wohl nur von einem Gericht zu klären sein.

    Gruß!

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