Leistungskürzung bei Übergang ALG II - Ausbildungsgehalt

  • Liebes Forum,

    eine eigentlich erfreuliche Tatsache bereitet mir grad etwas Kopfzerbrechen. Ich habe eine Ausbildungsstelle gefunden und werde ab 19.08.19 eine Ausbildung beginnen. Seit Januar erhalte ich ALG II. Nun kam ein Änderungsbescheid bei mir an, der eine Leistungskürzung vom 01.08.19 bis 31.12.19 in Höhe von 608,42 € im Monat vorsieht. Damit habe ich jetzt für August nur noch 260,14 € bekommen, obwohl der Lohn erst spätestens am letzten Arbeitstag des Monats (also Ende August) bezahlt wird und im August natürlich noch entsprechend geringer sein wird, als das eigentliche Ausbildungsgehalt, was hier offensichtlich zur Berechnung angesetzt wurde, da die Kürzung ja für alle Monate bis Dezember die gleiche Höhe hat. Davon kann ich nicht mal meine Miete zahlen.

    1. Soweit ich bis jetzt rausfinden konnte, ist es richtig, dass der Lohn von Ende August auf meine Leistungen von Anfang August angerechnet werden. Stimmt das soweit?

    2. Ist es richtig, dass mir direkt von vornherein die Leistungen für August um 608,42 € gekürzt werden, obwohl es gar keine Angabe darüber gibt, wie hoch mein ausgezahlter Lohn Ende August sein wird? Spielt es eine Rolle, dass die Ausbildung erst am 19.08.19 und nicht am 01.08.19 beginnt? Hätte ich also bis 18.08.19 noch vollen Anspruch auf ALG II oder hängt das alles komplett nur vom Lohn ab, egal wann ich im Endeffekt angefangen habe zu arbeiten?


    3. Wieso bekomme ich überhaupt noch einen Bescheid bis 31.12.19? Ich dachte, als Auszubildende wäre ich so oder so aus dem ALG II Bezug raus, da ich, wenn überhaupt, BAB oder Wohngeld erhalten kann.
    Btw.: BAB und Wohngeld ist beides beantragt, allerdings noch nicht fertig bearbeitet

    Macht es Sinn hier einen Widerspruch einzulegen und wenn ja, was ist die richtige Begründung dafür?

    Den August mit nur 260,14 € werde ich wohl kaum über die Runden bringen. Im September sieht es ja dann auch schon wieder nicht viel rosiger aus, wenn ich nur für nicht ganz nen halben Monat Ausbildungsgehalt habe. Aber damit hat ja dann das Jobcenter wohl wirklich nichts mehr zu tun..

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    Liebe Grüße,
    Anie

  • Hallo,

    Soweit ich bis jetzt rausfinden konnte, ist es richtig, dass der Lohn von Ende August auf meine Leistungen von Anfang August angerechnet werden. Stimmt das soweit?

    ja.

    Ist es richtig, dass mir direkt von vornherein die Leistungen für August um 608,42 € gekürzt werden, obwohl es gar keine Angabe darüber gibt, wie hoch mein ausgezahlter Lohn Ende August sein wird?

    Es wird von der Lohnbescheinigung des Ausbildungsbetriebes ausgegangen. Und wenn darin steht, daß Du im August 600 € bekommst, ist das verbindlich.

    Wieso bekomme ich überhaupt noch einen Bescheid bis 31.12.19?

    Eine gute Frage. Wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, sehe ich auch keinen Anspruch auf ALG II mehr.

    BAB und Wohngeld ist beides beantragt, allerdings noch nicht fertig bearbeitet

    Ein Anspruch auf Wohngeld besteht generell nicht.

    Den August mit nur 260,14 € werde ich wohl kaum über die Runden bringen.

    Formloser und sofortiger (!) Antrag auf Überbrückungsdarlehen.

    Macht es Sinn hier einen Widerspruch einzulegen

    Wogegen? Du weißt ja nicht mal, ob und wieviel der Ausbildungsbetrieb nun tatsächlich überweist. Abgesehen davon: wenn kein Anspruch auf ALG II besteht, macht ein Widerspruch recht wenig Sinn.

    Gruß!

  • Hey Corinna,

    danke soweit schon mal für deine Antwort.

    Es wird von der Lohnbescheinigung des Ausbildungsbetriebes ausgegangen. Und wenn darin steht, daß Du im August 600 € bekommst, ist das verbindlich.

    Es gibt einen Ausbildungsvertrag in dem ein Ausbildungsgehalt für einen vollen Monat steht. Eine Lohnbescheinigung für August gibt es natürlich noch nicht, ich habe ja noch gar nicht gearbeitet. Das ist es was ich meine.. Nirgends steht, was ich im August verdienen werde, da das ja natürlich kein volles Monatsgehalt sein wird.

    Eine gute Frage. Wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, sehe ich auch keinen Anspruch auf ALG II mehr.

    Ich wohne allein.

    Ein Anspruch auf Wohngeld besteht generell nicht.

    Wenn ich in der Ausbildung bin und dem Grunde nach kein BAB erhalte, habe ich auch Anspruch auf Wohngeld.

    Wogegen? Du weißt ja nicht mal, ob und wieviel der Ausbildungsbetrieb nun tatsächlich überweist. Abgesehen davon: wenn kein Anspruch auf ALG II besteht, macht ein Widerspruch recht wenig Sinn.

    Dagegen, dass hier gekürzt wurde, ohne zu wissen, was für die Kürzung angerechnet werden kann. Bis mindestens zum 18.08.19 bin ich noch kein Azubi und habe somit Anspruch auf ALG II. Wenn dann hinterher etwas zurückgezahlt werden muss, weil ich Ende des Monats Lohn bekomme, ist das ja völlig okay, aber die können doch nicht einfach ins Blaue irgendwas kürzen ohne zu wissen, wie viel. Oder bin ich da komplett auf dem Holzweg?

    Liebe Grüße :)

  • Hallo,

    Wenn ich in der Ausbildung bin und dem Grunde nach kein BAB erhalte,

    es gibt nur einen zwei Gründe für eine solche Ablehnung: eine nicht förderfähige Ausbildung oder ein nicht förderfähiges Alter. Abgesehen davon hat man im Falle einer solchen Ablehnung eventuell einen Anspruch auf Wohngeld, der dann aber wieder bei Auszubildenden an anderen Voraussetzungen sehr schnell scheitert.

    Nirgends steht, was ich im August verdienen werde

    Also geht das Amt von der normalen Vergütung aus, um eine Überzahlung zu vermeiden. Anhand der Lohnbescheinigung kannst Du dann das Jobcenter zur Korrektur auffordern, was den Zeitraum bis zum 19. des Monats betrifft.

    Gruß!

  • Anhand der Lohnbescheinigung kannst Du dann das Jobcenter zur Korrektur auffordern, was den Zeitraum bis zum 19. des Monats betrifft.

    Also geht das dann erst rückwirkend? Ist doch eigentlich Unsinn, dass ich jetzt ein Überbrückungsdarlehen beantragen muss, was ich dann zurückzahlen kann, wenn das JC mir Ende des Monats wieder das überweist, was ich eigentlich schon jetzt hätte kriegen müssen.

    Gibt's da keine Regelung, dass die mir jetzt erstmal alles überweisen müssen, weil ja nicht klar ist, was ich verdienen werde und wenn ich es dann verdient habe, ich ggf. eine Rückzahlung der zuviel gezahlten Leistung machen muss? Das ist ja völlig willkürlich, wie die mir hier jetzt meine Leistungen für August gekürzt haben.

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