Geleisteter Unterhalt wird nicht angerechnet - ALG II und Fragen

  • Hallo,

    zuallererst ist es mir wichtig, dass ich nicht vorhabe mich im H4 einzurichten, sondern wahrscheinlich auch relativ schnell eine Stelle wider finden werde.

    Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und rutschen gerade von Alg1 in Hartz4. Mein Alg 1 läuft am 9.8. aus, und dann greift Hartz 4. Mein Frau verdient

    Ich leiste Kindesunterhalt und dieser wurde im August auf das Resteinkommen aus ALG 1 angerechnet, so dass der Hartz4 Betrag somit um den Betrag höher ist.

    Aber ab September zählt das nicht mehr!

    Dann bekomme ich nur noch H4. Somit habe ich kein Einkommen, und somit kann auch der geleistete Unterhalt laut Alg2 Mitarbeiterin NICHT angerechnet werden.

    Da ich aber verpflichtet bin Unterhalt zu zahlen, bin ich einer Zwickmühle. Bei mir kommt noch verstärkend hinzu dass ich mich in einer Wohlverhaltensphase befinde und keine Schulden machen darf.

    Ich verstehe dass auch nicht. Alles wird als Bedarfsgemeinschaft angerechnet, selbst die KFZ Versicherung (nur Haftpflicht) meiner Frau wird angerechnet. Kindergeld wird angerechnet.

    Aber mein geleisteter Kindesunterhalt wird nicht angerechnet weil ich kein Einkommen habe, Sollte ich den Unterhalt von den Hartz 4 bezahlen, bleiben mir etwas weniger als 100 Euro zum Leben...

    Die Mitarbeiterin im Jobcenter sagte auch, dass ich nur was verdienen müsste: z.B. 100 €. Dann könnte man den geleisteten Unterhalt wieder anrechnen, und ich könnte die 100 € auch einfach behalten. Aber in der Berechnung würde ja dann "-" rauskommen, da das Einkommen deutlich geringer wäre als der geleistete Unterhalt.

    Bevor ich mich an einen Anwalt wende, was meint ihr dazu??

    Danke

  • Hallo,

    naja - es kann nur das abgesetzt werden, was reinkommt. Hast Du also meinetwegen ein Erwerbseinkommen von 200 €, können nicht meinetwegen 300 € Unterhalt abgesetzt werden, da es ein Minus-Einkommen nicht gibt.

    Gruß!

  • Hallo,

    nur nebenbei aber die Unterhaltspflich dürfte für die Zeit des Hartz4-Bezuges entfallen, da du unter der Selbstbehaltgrenze liegst. Ich würde mich in dem Fall an die zuständige Heranziehungsstelle richten und den Bewilligungsbescheid vorzeigen.

    Grüße

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