Schwiegereltern ALG II Bezug - Untermiete an Schwiegereltern und Fragen

  • Ich habe den Beitrag - Sohn vermietet an Mutter - gelesen und hätte gern Informationen über eine ähnliche Sachlage:

    Schwiegereltern leben von SGB II-Leistungen in einer Wohnung zur Miete. Der Schwiegersohn und seine Ehefrau inkl. Kinder möchten innerhalb Deutschlands umziehen und ein Haus mieten, in dem die Familie inkl. Schwiegereltern wohnen können. Wenn ein Untermietvertrag zwischen Schwiegersohn / Ehefrau und den Schwiegereltern geschlossen wird, würde das Jobcenter die Kosten der Unterkunft übernehmen? Der Schwiegersohn könnte die Mietkosten von einem solchen Haus sich nicht ohne Unterstützung leisten.

    Die Miete der Wohnung, in der die Schwiegereltern jetzt wohnen, übersteigt die Obergrenze für einen Zweipersonenhaushalt, weil früher das jüngste Kind in dieser Wohnung gewohnt hat. Wenn die Schwiegereltern zur Untermiete beim Schwiegersohn wohnen würden, würden die Untermietkosten deutlich unterhalb der Obergrenze liegen. Das wäre also ein Ersparnis für das Jobcenter.

    Wäre dieser Plan machbar?

  • Hallo,

    meiner Rechtsauffassung nach würde ich zu ja tendieren.


    Eine Vermietung unter Verwandten ist immer problematisch, da nebst der Vermutung der indirekten Unterstützung natürlich auch der Verdacht des Missbrauchs von Sozialgeldern im Raum steht. Hier stehen verschiedene zur Debatte: Wie ist der Mietvertrag gestaltet? Handelt es sich um eine ortsübliche Miete? Werden Angemessenheitsgrenzen ausgereizt? Wird das Geld wirklich gezahlt und fließt nicht über Umwege zurück? Die Verträge müssen nicht zwingend einem "Fremdvergleich" standhalten, sprich die Frage "Würde der Vertrag so auch mit einem Dritten geschlossen" ist zwar entscheidungsrelevant, aber nicht grundsätzlich entscheidend.
    Ein wirksamer, schriftlicher Mietvertrag sollte vorliegen und auch tatsächliche, regelmäßige und nachweisbare Mietzahlungen müssen erkenntlich sein.

    Ihr solltet auch eine Antwort auf die Frage haben: "Was passiert mit der Wohnsituation der Eltern, wenn der Plan nicht umgesetzt wird?". Wohnen diese weiterhin unangemessen? Oder gibt es eventuell günstige Mietangebote in der Umgebung, die nur (willentlich) nicht wahrgenommen werden?

    Man muss auch damit rechnen, dass das Jobcenter gemäß § 71 SGB X dem Finanzamt übermittelt, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.

    Grundsätzlich solltet ihr den Fall der Leistungssachbearbeitung mit diesen Gedanken im Hinterkopf vorlegen. Letztlich stehen gute Argumente auf eurer Seite. Nur die Begründung der Höhe der Kosten und der Ernsthaftigkeit des Mietverhältnisses muss stichhaltig geführt sein.

    Dann sollte aber einer Übernahme der Kosten der Unterkunft unproblematisch sein.

    Grüße

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