EKS endgültig - ALG II - Rückerstattung seitens des Jobcenters nach Ausstieg

  • Hallo!

    Es wird viel geschreiben über Rückerstattungen ... aber was ist im umgekehrten Fall:

    Ich habe meine Einnahmen zu hoch geschätzt und steige nach Ende meines Bewilligungsraums ganz aus dem System aus.

    Habe ich das Recht auf Rückerstattung der zu wenig bezahlten Leistungen?

    Auch wenn ich normal verdienen werde - d.h. Einkommen/Vermögen zu dem Zeitpunkt, wenn die endgültige Entscheidung iwann nach Monaten vorliegt, nicht mehr auf Hartz IV Niveau sind?

    Iwie ist es sinnwidrig, wenn man nicht mehr 'hilfsbedürftig' ist.

    Andererseits habe ich den Unterschied aus meinem - zugelassenen - Vermögen während des Bewilligungsraums vorfinanziert.

    Vielen Dank!

  • Falls der Unterschied erheblich ist, könntest Du auch bereits im laufenden Bewilligungszeitraum versuchen, eine Änderung für die zukünftigen Monate zu erreichen.

    Aber um auf die Frage zu antworten:

    Ja, die endgültige Bewilligung geht "in beide Richtungen".

  • Danke dir, Schorsch!

    >Ja, die endgültige Bewilligung geht "in beide Richtungen".

    Aber eben im Falle eines Austiegs unabhängig von meiner finanziellen Situation, wenn nicht mehr im Hartz IV-System? Oder nicht?

    Vgl. oben:

    "Habe ich das Recht auf Rückerstattung der zu wenig bezahlten Leistungen?

    Auch wenn ich normal verdienen werde - d.h. Einkommen/Vermögen zu dem Zeitpunkt, wenn die endgültige Entscheidung iwann nach Monaten vorliegt, nicht mehr auf Hartz IV Niveau sind?

    Iwie ist es sinnwidrig, wenn man nicht mehr 'hilfsbedürftig' ist.

    Andererseits habe ich den Unterschied aus meinem - zugelassenen - Vermögen während des Bewilligungsraums vorfinanziert."

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