Bedarfsgemeinschaft ALG II - Umschulung und Auszug aus BG

  • Hallo zusammen,

    ein Bekannter ist derzeit ein wenig überfordert mit seiner aktuellen Lage und daher würde ich ihm gern helfen und mich hier für ihn informieren.

    Folgendes:

    BG aus 2 Personen mit gemeinsamer Wohnung:

    Sie ist Auszubildende.

    Er bezieht ALG II und hat gerade mit dem Vorbereitungskurs zu einer Umschulung begonnen.

    Das Ausbildungsgehalt, Kindergeld, sowie Halbwaisenrente werden natürlich mit angerechnet, so dass der ALG II Anspruch für die BG nur bei Rund 150€ liegt.

    Nun hat er eben am 01.07 die Vorbereitung zur Umschulung begonnen und wollte am 01.09 eine kaufmännische Umschulung starten - alles war soweit geklärt (endgültige Genehmigung zur Umschulung sollte er aber erst Mitte August bekommen, wenn er die Vorbereitung erfolgreich abgeschlossen hat).

    Sie bekommt nun aber ab 01.09 ein höheres Gehalt, weshalb der Anspruch auf ALG II weg fällt und er somit auch die Umschulung nicht mehr machen darf.

    Seine Idee war nun, dass er auszieht.

    Er könnte 3 Häuser weiter eine kleine Wohnung beziehen, (er ist über 25) und wäre dann ja somit alleiniger Bezieher von ALG II.

    Als er das nun seiner Sachbearbeiterin sagte, hieß es nur „Das habe ich jetzt nicht gehört“ - und das wars....

    Er ist ja leider etwas hilflos.


    Wie ist denn hier die Rechtslage?

    Er ist doch ein erwachsener Mensch und über 25 - darf er nicht für sich entscheiden, dass er nicht mehr mit seiner Partnerin zusammen leben möchte und sich eine eigene Wohnung suchen?


    Ich freue mich über Tipps und Meinungen :)

  • Hallo,

    Als er das nun seiner Sachbearbeiterin sagte, hieß es nur „Das habe ich jetzt nicht gehört“ - und das wars....

    gnädige Sachbearbeiterin. Das wäre nämlich tatsächlich ein Betrugsversuch, der sehr schnell auffliegen würde (Besuche vom Außendienst), denn machen wir uns nichts vor: es ist keine tatsächliche Trennung und der Lebensmittelpunkt findet auch weiterhin bei der Freundin statt (oder die Freundin hält sich überwiegend bei ihm auf).

    und wollte am 01.09 eine kaufmännische Umschulung starten

    Was spricht dagegen, mit der Agentur für Arbeit zu reden und dort zu klären, ob die Umschulung übernommen wird?

    Gruß!

  • Vielen Dank für deine Rückmeldung.

    In wieweit er sich noch bei seiner Freundin aufhalten würde kann ich natürlich nicht beantworten, ich wäre aber davon ausgegangen, dass man auch während des ALG II Bezuges noch ein einigermaßen freier Mensch ist und selbst entscheiden kann ob man allein leben möchte oder nicht - ich gehe auch nicht davon aus, dass er betrügen wollen würde, ihm war es ja auch wichtig der Sachbearbeiterin zu sagen, dass Sie sich nicht trennen, sondern eben nur räumlich trennen möchten.

    Bezüglich der Agentur für Arbeit spreche ich mal mit ihm - das klingt super, vielen Dank! :)

  • Hallo,

    dass man auch während des ALG II Bezuges noch ein einigermaßen freier Mensch ist und selbst entscheiden kann ob man allein leben möchte oder nicht

    ist dem auch so. Allerdings soll hier ja eine Trennung ausschließlich wegen der nicht mehr bestehenden Hilfsbedürftigkeit stattfinden - und nicht, weil sich die beiden tatsächlich getrennt haben. Und das ist nun mal nicht Sinn der Sache - eine Hilfsbedürftigkeit bewußt herbeiführen.

    Gruß!

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