ALG II Antrag - Wohnung vorher gemietet - Umzug und Fragen

  • Hallo,

    folgende Situation: Ich wurde nach meinem Studium während meiner Probezeit gekündigt. Den Mietvertrag hatte ich aber vor meiner Kündigung schon unterschrieben und der Umzug soll Mitte August erfolgen. Ich werde mich ab 01.08. arbeitssuchend melden.

    Das Problem ist, dass die Wohnungskosten und -größe den angemessenen Rahmen überschreiten. Allerdings möchte ich in die neue Wohnung mit meiner zukünftigen Ehefrau umziehen (sie wird später umziehen) und ich möchte natürlich schnellstmöglich einen neuen Job finden.

    Welche Ansprüche hätte ich? Darf mir das Jobcenter sagen, dass ich erst gar nicht umziehen darf? Würde ich Geld für die Wohnungseinrichtung erhalten?

    Vielen Dank für weitere Infos.

  • Hallo,

    Das Problem ist, dass die Wohnungskosten und -größe den angemessenen Rahmen überschreiten. Allerdings möchte ich in die neue Wohnung mit meiner zukünftigen Ehefrau umziehen (sie wird später umziehen)

    eine reine Absichtserklärung ist ohne jegliches Interesse.

    Welche Ansprüche hätte ich?

    Maximal die Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Würde ich Geld für die Wohnungseinrichtung erhalten?

    Eher nein oder nur als Darlehen, da die Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind.

    Gruß!

  • Also es wurde mir gesagt, dass das Jobcenter die ersten 6 Monate übernehmen würde und danach müsste ich quasi umziehen oder das Jobcenter würde nur die angemessenen Kosten übernehmen und den Rest müsste ich vom Hartz4 Satz zahlen..

    Ist es berechtigt, dass das Jobcetner eine Bestätigung meiner Eltern haben möchte, dass sie mich nicht finanziell unterstützen? Ich bin schon 29 Jahre alt und muss selbst für meinen Unterhalt aufkommen. Und wie müsste das Schreiben aussehen?

  • Hallo,

    Also es wurde mir gesagt, dass das Jobcenter die ersten 6 Monate übernehmen würde und danach müsste ich quasi umziehen oder das Jobcenter würde nur die angemessenen Kosten übernehmen und den Rest müsste ich vom Hartz4 Satz zahlen..

    richtig. Gilt aber nicht bei Anmietung einer neuen Wohnung bei gleichzeitiger Antragstellung auf ALG II.

    Gruß!

  • Da der Vertrag vorher unterzeichnet wurde, soll es laut Mitarbeiterin erstmal kein Problem sein (wurde im Vorgespräch gesagt). Aber den Termin habe ich erst nächste Woche.

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