ALG II Aufstockung - Nebenkostenrückerstattung und Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Hallo liebe Community,

    ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten und musste feststellen, dass ich wieder mal eine Rückerstattung erhalte.

    Ich habe nun das Problem, dass ich nicht weiß, ob mir das Geld nur für einen Monat oder mehrer angerechnet wird.

    Mein Mann ist gering Verdiener und wir erhalten noch 300€ vom Jobcenter und die Rückerstattung beträgt 900€.

    In der Nebenkostenabrechnung steht, dass das Guthaben mit der Miete im Monat September verrechnet wird.

    Ich denke ja, dass es angerechnet wird und wir im Monat September kein Geld vom Jobcenter erhalten werden und somit würden uns ja die 600€ gehören, da ja das Zuflussprinzip gilt oder irre ich mich da?

  • Wird das nicht als Einkommen angesehen?

    Ich hatte da sowas gelesen, aber bin mir da nun mal nicht sicher und ich habe nun leider das erste mal die sachen, dass wir nur einen geringen Anspruch von Alg 2 haben, da mein Mann arbeitet sonst hatten wir immer das Problem, dass mein Mann genau zu der Zeit keine Arbeit hatte und da wurde es immer komplett direkt von dem ganzen Alg 2 abgezogen.

  • Wenn ich aber dem Jobcenter sagen, die sollen das direkt komplett anrechnen, sodass es direkt erledigt ist, wäre es ja besser.

    Es wäre erledigt und die müssen da nicht alles anpassen und ich hätte 600€ an Guthaben für mich.

    Oder geht sowas nicht?

  • Ich schließe mich an. Insoweit gibt es üblicherweise keine gute Nachricht dahingehend, dass man hier irgend eine Form von "Gewinn" machen kann.

    Guthaben dieser Art sind Einkommen, aber in § 22 Absatz 3 SGB II gesondert geregelt.

    Die Daumenregel lautet: "Falls das Jobcenter nichts falsch macht, wird jeder Cent Guthaben komplett angerechnet."

    Verrechnet wird mit jeder Art von Kosten der Unterkunft. Bedeutet: Grundmiete - Heizkosten - Nebenkosten.

    Falls das Guthaben zu hoch ist, wird auf die folgenden Monate weiter angerechnet. Bedeutet: Es gibt so lange keine Kosten der Unterkunft mehr, bis der komplette Guthabenbetrag verrechnet ist.

    Angerechnet wird ab dem Folgemonat. Bedeutet: ihr erhaltet im September noch die vollen bewilligten Leistungen dafür im Oktober weniger.

    Bedeutet, ihr solltet im September das Geld zurücklegen (!).

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