ALG II Sanktion - AU reicht nicht - Wegeunfähigkeitsbescheinigung und weitere Fragen

  • hallo,

    ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe heute ein Schreiben vom Jobcenter im Briefkasten gehabt und bin fast umgekippt als ich das gelesen habe. Ich hatte am 14. 5 einen Termin im Jobcenter und konnte aufgrund von Krankheit nicht erscheinen. Also habe ich eine AU eingereicht und dachte das Thema wäre durch. Nun bekomme ich heute Post (2 Monate später!), dass mir eine Sanktion droht, weil ich keine Wegeunfähigkeitsbescheinigung eingereicht habe. Ich kann mich nicht erinnern, dass davon was in dem Brief stand, aber nachschauen kann ich leider auch nicht, da ich den Brief nicht mehr habe bzw nicht finden kann. Kann ich nun überhaupt noch was machen? Ich könnte meine Ärztin fragen, ob sie mir diese Bescheinigung noch gibt. Die Frage ist nur, ob das überhaupt noch was bringt. Das wäre meine erste Sanktion ;(

    Ich habe ein pflegebedürftiges Kind. Bis jetzt hatte es Pflegegrad 2, aber seit Januar wurden ist es ein Pflegegrad mehr. Da gerade ein Weiterbewilligungsantrag läuft habe ich das mit angegeben beim Einkommen. Nun verlangt das Jobcenter, dass ich den Bescheid vom Pflegegeld vorlege. Dürfen die das überhaupt verlangen? Ich meine sie haben die Info, dass Pflegegeld gezahlt wird, aber mehr hat die doch eigentlich nicht zu interessieren. Anrechnen dürfen sie es ja eh nicht. Oder reicht es eventuell, wenn ich den nur vorlege und die KEINE Kopie davon machen?

  • Hallo,

    man hat natürlich Nachweise darüber zu erbringen, dass es sich um Pflegegeld handelt.

    Ich verstehe nicht, warum du nicht einfach die Kopie einreichst, um weiteren Problemen aus dem Weg zu gehen.

  • Hallo,

    Kann ich nun überhaupt noch was machen? Ich könnte meine Ärztin fragen, ob sie mir diese Bescheinigung noch gibt.

    nein, Du kannst nichts machen. Und die Ärztin wird kaum nachträglich eine Wegeunfähigkeit attestieren, wenn diese nicht schon in der originalen AU vermerkt war.

    Gruß!

  • Es sind zwar theoretisch Fälle möglich, in denen eine Arzt nachträglich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung ausstellen kann. Das setzt aber voraus, dass nach den damaligen medizinischen Feststellungen ganz klar ausgeschlossen war, die Behörde aufzusuchen.

    Nun gibt es dabei im Regelfall ein praktisches Problem: Wenn man den Weg zum Arzt schafft, schafft man üblicherweise auch den Weg zu einer Behörde.

    Bedeutet: in sehr vielen Fällen ist man nicht wegeunfähig in diesem rechtlichen Sinn.

    Falls Du hingegen etwas hoch Ansteckendes gehabt haben solltest und deshalb nicht unter Leute durftest, oder der Arzt rückwirkend sicher sagen kann, dass Du am Termin so krank warst, dass gar nichts ging, sähe das ggf. Anders aus.

    **

    Die Feststellung des Pflegegrades ist relevant für Entscheidungen zur Integration in Arbeit. Je höher der Pflegegrad desto höher ist z.B. der Zeitanteil, der üblicherweise für die Pflege benötigt wird und in dem das pflegende Elternteil ggf. nicht arbeiten kann.

    Daher darf auch nach der entsprechenden Feststellung gefragt werden.

  • Und wie bekommt man dann eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung, wenn man nicht mal zum Arzt gehen kann? Ich saß mit Fieber beim Arzt und wurde zum Glück dazwischen geschoben. Aber auf Anruf oder ähnliches wird ein Arzt so etwas ja bestimmt nicht ausstellen :/ Es wäre alles halb so schlimm, wenn ich das mit der Bescheinigung gelesen hätte, aber ich habe einfach den Termin in den Kalender eingetragen und war dann krank. Sowas hatte ich noch nie vorher. Dann werde ich wohl erstmal mit einer Sanktion leben müssen ;(

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