Eingliederungsvereinbarung - Pflege Angehöriger und Fragen

  • Guten Morgen. Ich wende mich als Neuling heute an euch und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Leider habe ich gleich mehrere Probleme mit dem Jobcenter.

    Zunächst ein paar allgemeine Informationen zu mir und meiner Situation: ich bin 42 Jahre alt, habe einen GdB von 60 % und beziehe seit etwa 5 Jahren ALG 2. Ich wohne zur Miete alleine in einer Wohnung. Zusätzlich bin ich seit 2010 die Pflegeperson meiner Schwester. Diese hat, da sie auf ständige Hilfe anderer angewiesen ist, einen GdB von 100 % und den Pflegegrad 5 mit Bestandsschutz. Meine Schwester "arbeitet", wenn es ihr möglich ist, in den Werkstätten für Behinderte. Sie wohnt bei unserer Mutter. Mit dieser habe ich mir vor Jahren noch die Pflege geteilt, doch leider ist ihr die Pflege meiner Schwester schon lange nicht mehr möglich, vielmehr bahnt sich von dieser Seite aus leider auch die Pflege an. Einen Pflegegrad hat unsere Mutter (noch) nicht.

    Eine Pflege durch z. B. einen Pflegedienst ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Für die Pflegetätigkeit erhalte ich nachweislich nichts, möchte es auch nicht, da ich die Pflegetätigkeit als selbstverständlich empfinde.

    Die Situation ist dem Jobcenter bekannt, ich habe diesem auch schon mehrfach Pflegebescheinigungen seitens der Krankenkasse einreichen müssen. Sogar schon so häufig, dass die Krankenkasse bereits gefragt hat, was das soll, da sich am Gesundheitszustand meiner Schwester (leider) nichts mehr ändern wird.

    Vor 2 Wochen bekam ich eine relativ kurzfristige Einladung seitens meiner Sachbearbeiterin zwecks Besprechung meiner aktuellen beruflichen Situation. Leider sind diese Einladungen immer sehr kurzfristig, sodass ich schon mehrfach z. B. wichtige Arzttermine absagen musste, oder im Bekanntenkreis darum "betteln" musste, dass jemand sich in dieser Zeit um meine Schwester kümmert.

    Da ich mittlerweile immer einen Beistand zu den Terminen mitnehme, gestaltet sich eine kurzfristige Organisation eines Beistands ebenfalls schwierig.

    Der Besprechungstermin bei meiner Sachbearbeiterin (im Beisein ihrer Teamleitung, "Sie kommen ja auch immer mit einem Beistand") war letzte Woche. Mein Beistand war dabei und kann den Inhalt des Gespräches bestätigen. Mir wurde, als ich darum bat, die Eingliederungsvereinbarung mitzunehmen, unter dem "freundlichen Hinweis auf den Erlass eines Verwaltungsaktes" "extremst nahegelegt" die Eingliederungsvereinbarung (nebst Rechtsfolgenbelehrung) zu unterschreiben, was ich letztlich auch tat, da ich mich sehr unter Druck gesetzt gefühlt habe.

    Meine Pflichten laut Eingliederungsvereinbarung sind folgende:

    "Laut Urteil des LSG NRW 18. 05. 2011 L 19 AS 576/11 muss der Leistungsbezieher folgende Nachweise erbringen:

    - Art und Dauer (Zeitaufwand) der Pflege bei dem pflegenden Angehörigen

    - Wegstrecke und Dauer der Anreise zu der pflegenden Person

    - wer kann weiterhin die Pflege der zu Pflegenden übernehmen

    - Einnahmen und sämtliches Vermögen aus der Pflegetätigkeit

    Abgabe der Unterlagen bis zum 23. 07. 2019"

    Der Tenor meiner Sachbearbeiterin ist, dass ich, wenn meine Schwester in der WfB ist, eine Arbeitstätigkeit aufnehmen könne. Dass meine Schwester unregelmäßig in die WfB geht, z. B. durch Krankheit, Urlaub, Therapien, Arztbesuche o. ä., und auch sonst mit der Pflege viele Aufgaben verbunden sind, interessiert meine Sachbearbeiterin nicht.

    Daher meine erste Frage an euch: wie schaut es mit dieser Eingliederungsvereinbarung aus? Wie soll ich mich verhalten? Meine Schwester ist ebenfalls der Ansicht, dass das Jobcenter, zumal sie keine Leistungen von ihm erhält, nichts über Art und Dauer der Pflege bei ihr anzugehen hat.

    Meine zweite Frage bezieht sich auf die Einladung zum Job-Speed-Dating am 30. 07. 2019 (nebst Rechtsfolgenbelehrung), die ich zwischenzeitig ebenfalls erhalten habe. Dies wurde schon beim Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin kurz angerissen, und ich sagte ihr bereits, dass ich nicht weiß, ob ich an dem Tag und für die Dauer aufgrund meiner pflegerischen Tätigkeit daran teilnehmen könne.

    Bei diesem Job-Speed-Dating hätte ich "die Möglichkeit, mehrere kurze Vorstellungsgespräche mit Arbeitgebern zu führen". "Worin besteht der Vorteil für Sie? Durch die kompakten Vorstellungsgespräche vergrößern Sie so Ihre Chancen, Arbeit zu finden. Bringen Sie bitte zu diesem Termin den ausgedruckten Lebenslauf in vierfacher Ausführung mit."

    Hier ist die Frage, ob ich daran teilnehmen muss, denn eine Arbeitsaufnahme ist in meiner Situation leider nicht möglich. Vorstellungsgespräche sehen für mich auch anders als " Speed-Dating" aus.

    Meine letzte Frage bezieht sich auf meine Sachbearbeiterin. Diese war bereits vor einigen Jahren für mich zuständig. Meine verschiedenen Beistände, die sie kennen lernen "durften" formulierten es jedes Mal so: "Was hat die eigentlich gegen dich?". Ihre Art, ihr Vorgehen, und nicht zuletzt meine häufig nicht angekommenen Unterlagen (trotz dass ich sie sowohl faxte, als auch von jemanden in den Briefkasten einwerfen ließ) führten damals dazu, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine damalige Sachbearbeiterin führen musste. Das Ergebnis war, dass im Beisein der damaligen Teamleitung und meines Beistandes (mündlich) vereinbart wurde, dass sie nicht und nie mehr meine Sachbearbeiterin sein wird.

    Dennoch habe ich diese Sachbearbeiterin seit einiger Zeit wieder. Seitdem kommen Unterlagen wieder nicht an oder werden nicht bearbeitet und die Sachbearbeiterin setzt mich mit allen Mitteln unter Druck. Alle meine Hinweise auf die Vereinbarung, sowohl im Gespräch, als auch schriftlich, bringen nichts. Im letzten Gespräch sagte die neue Teamleitung prinzipiell, ich müsse mich damit abfinden, da meine Sachbearbeiterin als einzige in der Lage sei, sich um Belange von Schwerbehinderten zu kümmern.

    Hierzu sei erwähnt, dass auch die neue Teamleitung die gleiche Kerbe wie meine Sachbearbeiterin einschlägt: Unterlagen kommen auch bei ihr nicht an oder werden nicht bearbeitet. Als ich sie bei einer (vorher schriftlich) mitgeteilten Lüge ertappte, wurde dies nach einigem Hin und Her als Versehen "entschuldigt".

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, gerade im Hinblick auf die Eingliederungsvereinbarung, da ich diese Anfang nächster Woche "erfüllt" haben muss. Falls ihr noch Rückfragen habt, könnt ihr sie gerne stellen. Ich weiß allerdings nicht, wie lange ich zum Antworten brauche, selbst für diese Ausführungen habe ich mehrere Tage benötigt.

    Vielen Dank.

  • Hallo,

    habe einen GdB von 60 %

    und

    einen GdB von 100 %

    Nein, habt Ihr nicht. Ihr habt einen 60 GdB und einen 100 GdB - von irgendwelchen %-Zahlen ist weder auf dem Behindertenausweis noch im Bescheid die Rede.

    Für die Pflegetätigkeit erhalte ich nachweislich nichts, möchte esauch nicht, da ich die Pflegetätigkeit als selbstverständlich empfinde.

    Das ehrt Dich , ist aber eher kontraproduktiv (siehe weiter unten).

    wie schaut es mit dieser Eingliederungsvereinbarungaus?

    Das dort verlangte ist durchaus rechtens. Du kannst Dich nicht einerseits auf die Pflege der Angehörigen und damit verbundener verminderten Arbeitsvermittlung berufen, wenn Du nicht andererseits die entsprechenden Nachweise über die Art der Pflege und den damit verbunden Aufwand erbringst. Auch wäre es durchaus sinnvoll, das Pflegegeld für Dich als Einnahme anzugeben (und den Eingang auch nachzuweisen): es wird bei Dir nicht als Einkommen angerechnet. Wenn Du das Pflegegeld nicht als Einkommen angibst, könnten Deine Angaben hinsichtlich der Pflege als nicht plausibel gewertet werden.

    ob ich an dem Tagund für die Dauer aufgrund meiner pflegerischen Tätigkeit daran teilnehmenkönne.

    Dazu müßtest Du erstmal die geforderten Nachweise aus der EGV erbringen. Erst dann wärst Du von Arbeitsbemühungen ausgeschlossen (für Mitleser: gilt erst ab Pflegestufe IV). Wenn Du als die Maßnahme nicht wahrnehmen willst, solltest Du schnellstens und nachweisbar die Nachweise erbringen und gleichzeitig damit verbunden mitteilen, daß es Dir wegen der Pflege nicht zumutbar ist, an der Maßnahme nicht teilzunehmen.

    Im letzten Gespräch sagte die neue Teamleitung prinzipiell, ich müsse michdamit abfinden,

    Das ist richtig. Es gibt kein einklagbares Recht auf eine andere Sachberarbeiterin.

    Gruß!

  • Hallo Corinna, vielen Dank für deine Antworten.

    Ich verstehe den Gedankengang, dass es nicht plausibel erscheint, dass ich für die Pflegetätigkeit nichts erhalte. Dennoch ist es so, es ist schließlich meine Schwester, und da kann und will ich nichts erhalten. Es ist einfach selbstverständlich, dass man sich um die Familie kümmert.

    Die Pflegetätigkeit wurde bereits mehrfach schriftlich seitens mir und der Krankenkasse nachgewiesen.

  • Hallo,

    Die Pflegetätigkeit wurde bereits mehrfach schriftlich seitens mir und der Krankenkasse nachgewiesen.

    aja. Wie kann denn eine Krankenkasse so etwas wie

    Art und Dauer (Zeitaufwand) der Pflege bei dem pflegenden Angehörigen

    -Wegstrecke und Dauer der Anreise zu der pflegenden Person

    -wer kann weiterhin die Pflege der zu Pflegenden übernehmen

    -Einnahmen und sämtliches Vermögen aus der Pflegetätigkeit

    nachweisen? Wie will die KK nachweisen, wer welche Pflegeleistungen vorgenommen hat? Merkst Du etwas?

    Und ob Du nun die Wegstrecke und Dauer der Anreise schon nachgewiesen hast, scheint mir auch ziemlich fragwürdig - warum sollte das Amt diese Einnahmen so ausdrücklich haben wollen? Aber wie dem auch sei - in Deinem ureigensten Interesse teile halt die Nachweise nachweisbar noch mal mit... ist doch eigentlich nicht so schwer zu machen.

    Dennoch ist es so, es ist schließlich meine Schwester, und da kann und will ich nichts erhalten. Es ist einfach selbstverständlich, dass man sich um die Familie kümmert.

    Mag alles sein. Aber Du machst Dich damit selbst unglaubwürdig. Wenn Du das Pflegegeld partout nicht haben willst, kannst Du es Deinen Angehörigen ja unter der Hand wieder (bar!!!) zurückgeben - nachdem Du es eben erst offiziell erhalten hast. Sonst schneidest Du Dir selbst ins eigene Fleisch - die Konsequenzen siehst Du ja...

    Kann es sein, daß Du Dich vollkommen grundlos und nur aus Prinzip selbst in die Lage hinein manövrierst, die Du gleichzeitig mit langen Sätzen beklagst? Ich habe da so ein gewisses Gefühl....

    Gruß!

  • Hallo Corinna, vielen Dank für deine Antworten.

    Die Pflegekasse hat meine Pflegetätigkeit schriftlich bestätigt. Die Art und Sicherstellung der Pflege etc. wird ebenfalls seitens der Krankenkasse jedes halbe Jahr geprüft.

    Das, was in der EGV festgeschrieben wurde, habe ich beim letzten Gespräch bereits mündlich mitgeteilt.

    Gruß

  • Hallo,

    Das, was in der EGV festgeschrieben wurde, habe ich beim letzten Gespräch bereits mündlich mitgeteilt.

    dann mach das nochmal schriftlich.

    Die Art und Sicherstellung der Pflege etc. wird ebenfalls seitens der Krankenkasse jedes halbe Jahr geprüft.

    Mag sein - hat jedoch auch weiterhin nichts mit Deinem persönlichen Pflegeaufwand zu tun, sondern eben nur mit der Pflegeart...

    Ist aber auch müßig, darüber zu diskutieren. Mach solche Nachweise in Zukunft nur noch schriftlich und per Einschreiben + Einwurf. Auch dafür kann man Pflegegeld benutzen...

    Gruß!

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