Elterngeld vor ALG II Anspruch

  • Guten Morgen zusammen,

    Hätte eine dringende Frage,

    Meine Tochter wurde am 29.01 geboren und wir haben 1 Monat später Elterngeld beantragt.

    im März ist mein Mann schwer erkrankt und hat auf ärztlichen rat den Job gekündigt,

    Seit dem 1.06 bekommen wir nun ALG 2.

    Problem ist nun folgendes:


    Elterngeld wurde seit Febuar IMMER noch nicht bewilligt.... jedes mal heißt es, ne Kolleginn ist im Urlaub oder es fehlen Unterlagen die wir schon zich mal eingereicht haben.


    Heute Morgen war ich wiedermal dort weil sich seit über 1 Monat nichs tut und nun heißt es, uns steht ueberhaupt kein Anspruch auf Elterngeld zu...(Sie schicken das Gesamte Geld seit Januar direkt ans Amt)


    Stimmt das? Ich meine klar, wenn wir ALG2 beziehen verstehe ich das aber was ist mit der Zeit VOR dem 1.6?!

    Auch wen es schwer zu verstehen ist, haben wir natuerlich das Geld schon mit "eingeplarnt" und dadurch zb etwas groß zuegiger unsere Tochter eingekleidet usw.

    Kann das wirklich sein, weil die Elterngeldkasse solange braucht, dass uns nun garnichs mehr davon zu steht?!

    Bedanke mich im voraus.

  • Hallo,

    der Sachvheralt ist recht grob geschildert. Grundsätzlich ist es so, dass wenn ALG II bezogen wird, das Jobcenter in deinem Fall einen Erstattungsanspruch bei der Elterngeldstelle einreicht. Das heißt die sagen der Elterngeldstelle quasi: Hallo ich zahle an die Kundin Grundsicherung ab 01.06. und habe Elterngeld berücksichtigt, und da Grundsicherung das unterste Netz der sozialen Sicherung ist, zahlst du an mich aus und nicht an die Kundin.

    Das hast du also richtig verstanden. Für die Zeit ab 01.06. kann das Jobcenter alle Gelder bzw einen Teil der Gelder für sich "beanspruchen", da der Gesetzgeber vorsieht, dass diese Leistungen vorrangig zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen ist. Hier ist höchstens zu prüfen, ob du vor der Geburt gearbeitet hast, da sich dadurch unterschiedliche Freibeträge in der ALG II-Anrechnung ergeben.

    Für die Zeiten vor dem 01.06.2019, also vor Leistungsbeginn, gibt es keine gesetzliche Grundlage an das Jobcenter zu zahlen. Hier würde ich auf jeden Fall nachfragen, auf welcher Basis die Gelder ans Jobcenter und nicht an sie ausgezahlt wurden.

    Eine Bewilligungszeit von 4 Monaten ist im übrigen meiner Erfahrung nach sehr lang, wenn tatsächlich ordnungsgemäß mitgewirkt wurde. Geltend können Sie dadurch nichts machen, da eine Untätigkeitsklage erst ab 6 Monaten möglich sein dürfte. Aber beschweren würde ich mich allemal.

    Grüße

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