Vollzeitstelle gefunden und im ersten Monat noch ALG II Anspruch

  • Guten Abend,

    folgender Fall:

    Ich habe seit dem 01.07. eine Vollzeitstelle und meine Fallmanagerin hat mir verraten, dass wenn das Gehalt für den Juli erst ab dem 01.08. auf mein Konto überwiesen werden würde und auch so auf der Lohnabrechnung stünde, müsste ich das bereits ausgezahlte ALGII für den Juli nicht zurückzahlen aber wenn es noch bis 31.07. gut geschrieben wird, müsste ich das ALGII für den Juli doch zurückzahlen.

    Das Gehalt würde regular am 20.07. überwießen werden, jedoch ist meine Fallmanagerin anscheinend seit Montag bis zum 22.07. im Urlaub, was dann zu spät wäre um die Gehaltsauszahlung bei meinem Arbeitgeber einfach zu verschieben.

    Ich wurde nun von einer Vertretung angerufen welche mir allerdings nur gesagt hat, dass das so überhaupt nicht geht, sondern nur auf Darlehensbasis.

    Kann mir jemand helfen? Ich wüsste gerne meine Möglichkeiten, ohne am Ende doch einen Monat ohne Geld auskommen zu müssen .

    Vielen Dank und ich hoffe es ist verständlich!:)

  • Was hat deine Fallmanagerin mit der Auszahlung deines Arbeitgebers zu tun? In vielen Firmen kann man die Auszahlung nicht verschieben, weil das automatisiert geht. Da musst du mit deiner Firma reden. Wenn es nicht geht, dass musst du das Geld ganz oder teilweise (falls du aufstocken musst) zurückzahlen. Du kannst aber Ratenzahlung vereinbaren.

  • Entschuldigt bitte die späte Antwort!

    LiaMaria

    Meine Fallmanagerin hätte in soweit was mit der Auszahlung meines Gehalts zu tun, da sie mir gesagt hat dass es so ablaufen könnte und um mir genau das beim Arbeitgeber zu bestätigen.

    Corinna

    Die Buchhaltung meinte dass es möglich wäre wenn ihr meine Fallmanagerin vom Jobcenter dies bestätigt, da sie selbst das nicht kennt.

    Also es geht eigentlich nur um die Frage, ob es tatsächlich stimmt, dass wenn mein Gehalt für den Juli erst ab dem 1. August auf mein Konto landet, ich das normal gezahlte ALGII ebenfalls für den Juli NICHT zurück zahlen müsste.

    Aber falls mein Gehalt für den Juli noch im selben Monat auf meinem Konto landet, ich es DOCH zurück zahlen muss.

    Stimmt das?

    Arbeitsaufnahme war am 01.07.

    Hoffe es ist verständlich beschrieben und wünsche einen schönen Abend an alle!

  • Wenn Dein Gehalt legal und ohne Dein Zutun erst im folgenden Monat kommen würde, DANN wäre das rechtlich unproblematisch.

    Was Du gerade machst, ist hingegen rechtlich nicht erlaubt. Du bist in dem Fall bereits streng in Richtung Betrug und "Selbstherbeigeführte Hilfebedürftigkeit" unterwegs.

    Wenn Dein Arbeitgeber bereit ist, Dir das Geld auf Abruf im Juli zu überweisen und es auch im Vertrag so geregelt ist, dann steht das Geld "bereit".

    Das bedeutet, dass es Dir im Rechtssinn zugeflossen ist. Das ist rechtlich etwas völlig anderes, als wenn das Geld nur deshalb nicht auf Deinem Konto ist, weil der Arbeitgeber nicht auszahlen will.

    Dadurch sind Deine Versuche, die Auszahlung zu verzögern und die Bereitschaft Deines Arbeitgebers, auszuzahlen, mitteilungspflichtige Tatsachen sind. Die müsstest Du von Dir aus beim Jobcenter mitteilen. Wenn man dann verschweigst und nur deshalb Geld ausgezahlt wird, ist man auch schon beim Thema Betrug.

  • Schorsch auch an dich vielen Dank für die Antwort!

    Ein Betrug liegt natürlich absolut nicht in meinem Sinne und deswegen werde ich das einfach sein lassen und warten bis Sie wieder vom Urlaub zurück ist, damit sie mir das alles erklären kann.

    Also wie gesagt, mir wurde es genau so von meiner Fallmanagerin mitgeteilt.

    Vielen Dank!

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