ALG II - Fahrkosten - Arbeitsaufnahme und Fragen

  • Hallo Gemeinde,

    Zirkelschluss, bei Umweltkarte noch Anspruch auch Hartz IV, bei Berlin Ticket wieder raus

    dass ist mein erster Beitrag/Frage aber bestimmt auch für euch 'ne harte Nuss.

    folgendes, ich beginne ein neues Arbeitsverhältnis

    -darin habe ich mit dem Berlin-Ticket für 27€ kein Anspruch mehr auf ALG II

    -also fliege ich raus....

    -jetzt muss ich mir jedoch eine Umweltkarte für 81€ kaufen und habe da ich während der Arbeit mobil sein muss (als Werbungskosten/Fahrtkosten) wieder Anspruch

    -wenn ich wieder ALG II habe kann ich mir wiederrum wieder ein Berlin Ticket kaufen.......

    -also wieder raus, usw.

    der Zirkelschluss sollt erkennbar sein, jetzt meine Frage,

    kann mich dass Jobcenter (wenn ich die günstige Karte habe) obwohl Sie damit wieder einen Anspruch verursachen würden vom ALG II Bezug ausschließen??

    oder auch anders, endet dass damit dass ich jeden zweiten Monat ins und aus dem Jobcenter fliege? pillepalle

    lg Christoph

  • Hallo,

    was bedeutet es für deinen Arbeitgeber mobil zu sein ? Wenn zum Beispiel jemand für einen Lieferdienst arbeitet und Pizzen ausfährt , könnte man dies nicht als Fahrtkosten angeben.

    Ausserdem sind in den Freibeträgen beim ALG II schon Kosten für Zugtickets , Sprit etc eingerechnet. Höhere Kosten müsste man nachweisen.

    Wie sieht es mit Wohngeld aus?

    Nenne mal den Verdienst (brutto und netto), Miete , Betriebskosten und die Heizkosten, sowie die weiteren Einnahmen.

  • Hallo,

    erstmal danke für die schnelle Antwort, leider ist mein Debüt hier etwas peinlich,

    hatte den Harz IV Rechner hier genutzt ohne Angabe der Fahrtkosten sprich 81€ der Umweltkarte und ein Anspruch von -77€ rausbekommen...

    dachte also mit der Fahrkarte wäre ich wieder dabei, aber mit Angabe der 81€ im Rechner lande ich immernoch bei -44€ :(

    und vom Wohngeld bin ich leider auch weit entfernt habe ich gerade geschaut.

    1553,11€ brutto, 1.157,84€ Netto, Gesamtmiete 351,30€ (Grundmiete 234,20, Betrieb 64€, Heizung 51€)

    also noch mal vielen Dank aber leider war es bloss ein Rechenfehler von mir.

    Schade im ALG II zu bleiben hieße Fahrkarte und GEZ dass wären 700€ mehr für mich im Jahr ;(;(;(

    am besten Sie löschen meinen Thread wieder, der wird leider niemandem helfen.... alles nur weil ich dash

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  • macht ja nichts meine persönliche Antwort habe ich ja.... aber eins interessiert mich doch da ich da ca. 55€ von entfernt bin

    was wäre denn eigentlich rechtlich korrekt wenn sich wirklich so ein Zirkelschluss ergeben würde wie ich ihn zu Beginn beschrieben habe?

    sprich Anspruch mit Umweltkarte, raus mit Berlint-Ticket, usw. im Kreis...

    lg und danke für die Nerven :thumbup:

  • was wäre denn eigentlich rechtlich korrekt wenn sich wirklich so ein Zirkelschluss ergeben würde wie ich ihn zu Beginn beschrieben habe?

    sprich Anspruch mit Umweltkarte, raus mit Berlint-Ticket, usw. im Kreis...

    Ich sehe dort keinen Zirkel. Ob nun Fahrkarte oder die Fahrt mit dem Auto, beides ist in den 100,00 € Freibetrag mit eingerechnet. Nur wenn die Kosten 100,00 € übersteigen, würde man diese geltend machen können. Also egal ob 27,00 € oder 81,00 €, beide Fahrkarten wären durch den 100,00 € abgedeckt und müssten davon bezahlt werden.

  • Ich sehe dort keinen Zirkel. Ob nun Fahrkarte oder die Fahrt mit dem Auto, beides ist in den 100,00 € Freibetrag mit eingerechnet. Nur wenn die Kosten 100,00 € übersteigen, würde man diese geltend machen können. Also egal ob 27,00 € oder 81,00 €, beide Fahrkarten wären durch den 100,00 € abgedeckt und müssten davon bezahlt werden.

    Nicht so ganz richtig, denn

    Absetzbar neben der Fahrkarte ist die 30€ Versicherungspauschale sowie die KFZ-Haftpflicht (es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug zur Arbeit benutzt wird oder nicht.

    Im Falle von 27€ monatlich wird sehr wahrscheinlich die Versicherungspauschale und Kfz-Haftpflicht (Monatsbetrag) die 100€-Grenze nicht überschritten, jedoch bei der 81€-Fahrkarte auf jeden Fall, sodass MEHR als 100€ Grundfreibetrag neben dem Selbstbehalt vom netto absetzbar ist

  • Hallo,

    und wo genau wird nun von einem Kfz gesprochen?

    Merke: nicht jede Antwort ist unbedingt sinnvoll. Deine Antwort gehört zu dieser Kategorie. Zumal die Aussagen zur Haftpflicht auch nicht unbedingt richtig sind.

    Gruß!

  • Es wurde von keinem Kfz gesprochen, soweit richtig, jedoch die Absetzung von Kfz-Haftpflichtbeträgen ohne Kasko (sofern PKW vorhanden) und mit der Haftpflicht der Grundfreibetrag von 100€ überschritten ist, ist richtig

  • Hallo,

    jedoch die Absetzung von Kfz-Haftpflichtbeträgen ohne Kasko (sofern PKW vorhanden) und mit der Haftpflicht der Grundfreibetrag von 100€ überschritten ist, ist richtig

    naja - nur dann, wenn Einkommen vorhanden ist. Von daher ist und bleibt Dein Beitrag in diesem Thread recht sinnlos und hilft dem TE nicht im mindesten weiter.

    Gruß!

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