Geschäftsanteile gekündigt, steht mir überhaupt etwas zu?

  • Hallo!

    Ich hoffe, das mir hier jemand weiter helfen kann. Leider konnte ich durch die Suche nur bedingt Informationen finden und oder habe mich nicht ausreichend informiert gefühlt.

    Ich beziehe Alg 2, vor dem Bezug hatte ich schon Geschäftsanteile bei der Volksbank.

    Da ich mich damit nicht auskenne und auch nicht weiter wollte, habe ich diese vor 1-2 Jahren gekündigt.

    Dem Jobcenter wurde das mitgeteilt und auch alle Unterlagen hierzu damals verschickt.

    Nun wurden die Anteile tatsächlich gekündigt und auf mein Konto überwiesen ( unter 800 Euro ).

    Steht mir das Geld nun als Vermögen zu oder wird dies als Einkommen gerechnet?

    Würde das Geld gerne als Notgroschen zur Seite legen, da das sparen mit Alg 2 jedenfalls für mich schon echt ein Kampf ist.

    Bitte um Hilfe und Antwort- danke!

  • Hallo,

    im Normalfall handelt es sich um eine Vermögensumwandlung und es sollte keine Probleme geben, sofern Du es damals als Vermögen angegeben und die entsprechenden Nachweise über die Kündigung hast.

    Gruß!

  • Hallo- vielen lieben Dank!!!!

    Ich habe es zwar damals vergessen beim Erstantrag anzugeben, wurde aber vor 1-2 Jahren darauf angesprochen und damals erst Mal ein Schock fürs Leben bekommen. Meine Eltern haben mir das vor Jahren damals gemacht und hatte natürlich absolut keine Ahnung was das ist und wofür das gut sein soll.

    Nachdem ich damals darauf angesprochen wurde und Stellung nehmen musste ( habe auch Kontoauszüge davon abgegeben, weil ich mir nichts dabei gedacht habe ( Dividende) ) - wurde das erst Mal geklärt und ich habe alle Unterlagen, die ich dazu finden konnte eingereicht. Ich habe dafür Gott sei Dank keine Sanktion bekommen und meine Stellungnahme wurde akzeptiert.

    Etwas Schriftliches habe ich von meiner Bank tatsächlich noch nicht bekommen aber auf dem Kontoauszug steht das es sich um eine Kündigung handelt. Das wurde auch dem Jobcenter damals mitgeteilt, das ich vor habe, diese zu kündigen. Den Kontoauszug mit dem überwiesenen Geld und eben der Erklärung, das es nun diese Geschäftsanteile-Auflösung ist, habe ich natürlich sofort bei Erhalt eingereicht.

  • Okay, gut.

    Gerne noch mehr Antworten, falls jemand noch mehr Wissen dazu beitragen kann.

    Ich hatte nämlich heute noch mal in der Zentrale angerufen und gefragt ( war allerdings nicht mein Berater ) und er meinte, das würde mir

    angerechnet werden.

    Das hätte ja absolut keinen Sinn? Das ist ja Vermögen, das ich schon vor dem Bezug hatte?

    Bin etwas verwirrt aber auch etwas erleichtert und hoffe wirklich, das es als Vermögen gewertet werden kann und ich

    das tatsächlich behalten darf.

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