Sanktionen fotlaufend bei Neuantrag?

  • Hallo. Ich habe bis zum 01.02.19 ALGII bekommen, darin enthalten war ein Abzug durch zwei laufende Sanktionen. Nun have ich am 13.06.19 einen Neuantrag gestellt. Laufen die alten Kürzungen nun automatisch weiter, oder finden diese keine Berücksichtigung mehr? Vielen Dank.

  • Wenn die Sanktionen bereits wirksam ausgesprochen wurden, gelten diese für den angegebenen Zeitraum, d.h. z. Beispiel

    Sanktionszeitraum 1.1.19 bis 31,3.19.

    Per 1.2. Kein ALGII mehr

    Die Sanktionen sind per 31.3.19 erloschen, sie gelten heute nicht mehr

  • Laufen die alten Kürzungen nun automatisch weiter, oder finden diese keine Berücksichtigung mehr? Vielen Dank.

    Nein, der Sanktionszeitraum läuft kalendermäßig ab.

    Die 6-Monats-Frist aus § 31b Abs. 1 SGB II für die Verhängung einer Sanktion spielt hier keine Rolle, die Sanktionen wurden ja bereits verhängt.

    Sofern es sich um Sanktionen nach § 31/31a SGB II handelt (also keine Meldeversäumnisse), ist aber zu beachten dass die Zählwirkung für die nächste Sanktionsstufe weiterläuft.

    Einmal editiert, zuletzt von DDEnte (17. Juni 2019 um 22:05)

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