Sohn U25 will ausziehen - muss ich dann auch ausziehen

  • Ich bin 53 und lebe in Bremerhaven in einer 3 Zimmerwohnung mit 66 qm und zahle dafür 430 Euro Miete incl Nebenkosten, das ist für Bremerhaven sehr günstig.

    Ich bin langfristig erkrankt, muss bald für längere Zeit ins Krankenhaus und danach auf Reha. Mein Sohn 24 hat einer anerkannte Lernbehinderung und hat eine leichte Asperger Sym. Behinderung. Nun kann er über die xxxxxx Werkstätten in eine betreute WG ziehen, er meint er sei alt genug und möchte nicht immer mit Mutti zusammen leben.

    Ich bekomme Alg 2 und er bekommt Ausbildungsgeld, Kindergeld und ein bisschen Alg 2.

    Wenn er nun auszieht ist die Wohnung dann ja viel zu groß für mich alleine ABER selbst eine 2 Zimmerwohnung bekomme ich hier für das Geld nicht gemietet, zumal ich hier auch schon seit fast 8 Jahren in derselben Wohnung lebe und ich möchte hier nicht ausziehen müssen. Ich habe sie selber renoviert und sie ist auch zentral und gut gelegen.

    Muß ich dennoch ausziehen? Ich hätte dafür gar kein Geld, ausserdem bin ich doch ca. 3 Monate gar nicht daheim weil ich ins Krankenhaus und danach auf Reha muss. Ich werde vermutlich nächstes Jahr endlich eine berufliche Reha machen können um danach hoffendlich wieder arbeiten zu können.

    Mein Sohn stellt sich das vielleicht auch viel zu leicht vor, aber er war heute wohl bei der sozialen Wohnberatung und der meinte das wäre durchaus möglich, und würde wohl übers Sozialamt finanziert werden.

  • Ich denke auch, dass man auf die Wirtschaftlichkeit achten muss. Ein Umzug kostet Geld und bezahlbarer Wohnraum ist ja sehr knapp geworden. Evtl. wäre die 2-Zimmer-Wohnung vielleicht 20,00 Euro billiger, wenn überhaupt. Da die Wohnung ja im angemessenen Rahmen liegt, wirst du dort wohnen bleiben können.

  • Hallo,

    ich habe versehentlich die angemessen Kosten der Unterkunft für Bremen zur Grundlage genommen - und nicht die von Bremerhaven. Sorry dafür.

    In Bremerhaven ist eine Kaltbruttomiete von 329 € angemessen. Sollte dieser Parameter überschritten sein, könnte es tatsächlich zu Problemen kommen. Du erhälst dann eine Aufforderung zur Kostensenkung und hast 6 Monate Zeit, eine Lösung zu finden. Diese Lösung besteht nicht unbedingt aus einen Umzug. Alternativ könntest Du auch das frei werdende Zimmer untervermieten oder die Differenz zwischen tatsächlicher und angemessener Kaltmiete aus der eigenen Tasche zahlen.

    Gruß!

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