Verdienstausfall und Kosten Rückbuchnung

  • Hallo,

    meine Auszahlung wurde zu Unrecht vorläufig eingestellt und verursacht durch das Jobcenter. Durch die Einstellung konnte meine Miete nicht von meinem Konto abgebucht werden. Um diesen Sachverhalt zu klären, musste ich einen Tag unbezahlten Urlaub nehmen. Nun meine Frage, kann ich diesen Verdienstausfall und die Rückbuchungskosten der Bank beim Jobcenter geltend machen? Den Sachverhalt konnte ich nur persönlich klären und die Öffnungszeiten des Jobcenters liegen immer in meinen Arbeitszeiten. Auch ist es unbestritten, dass es ein Fehler einer Mitarbeiterin war.

    LG Chrissy

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Wenn du weniger Verdienst, müsstest du mehr ALG II erhalten, damit dürfte der Verdienstausfall zum Großteil abgedeckt sein.

    Trotzdem würde mich interessieren, warum deine Gelder nicht ausgezahlt wurden.

  • Das konnte mir keiner sagen, Vermutung war nur, dass die MA des Jobcenters vielleicht zwei Fälle auf einmal offen hatte.....

    Weißt du, ob die Kosten für die Rückbuchung der Miete auch erstattet werden?

  • Du kannst natürlich einen Antrag darauf stellen, dass das Jobcenter diese Kosten übernimmt. Ob das Jobcenter diese dann auch tatsächlich zahlt, ist allerdings fragwürdig.

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