Nachweis über die Finanzierung einer Immobilie in der Vergangenheit

  • Hallo,

    ich helfe hin und wieder einigen Personen in ihren Behördenangelegenheiten und stehe jetzt vor folgendem Fall:

    V. (40) hat mit seiner damaligen Frau eine Eigentumswohnung finanziert. Zwischenzeitlich sind sie geschieden. Die ETW wird von der Exfrau und der gemeinsamen Tochter bewohnt. V. steht allerdings noch immer als Miteigentümer im Grundbuch. Er erzielt kein Einkommen aus der ETW. Geplant ist es, dass sein Anteil an die Tochter, ohne finanziellen Ausgleich, an die Tochter übertragen wird.

    Da das Jobcenter die ETW als Vermögen bewertet, zahlen sie das ALG-II sowie die Krankenkassenbeiträge nur als Darlehen aus. Der Bewilligungsbescheid datiert von 02/2019. Im Mai 2019 hat das Jobcenter ihn nun kontaktiert und fordert einen Nachweis darüber, wie die ETW damals finanziert wurde. Auf eine Rückfrage, wozu diese Information notwendig ist und auf welcher Rechtsgrundlage diese Information eingeholt wird, wurde nur geantwortet, dass diese Information für den Weiterbewilligungsantrag notwendig ist. Sollten die Unterlagen nicht eingereicht werden, könnte die Weiterbewilligung gefährdert sein. Eine Frist zur Einreichung wurde jedoch nicht, wie sonst üblich, angegeben.

    Ich weiß nun nicht so recht, wie damit umgegangen werden soll. Ich frage mich, wozu das Jobcenter die Informationen haben will und mit welchem Recht sie es einfordern. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Gruß

    ThomasR

  • Hallo,

    V. steht allerdings noch immer als Miteigentümer im Grundbuch. Er erzielt kein Einkommen aus der ETW. Geplant ist es, dass sein Anteil an die Tochter, ohne finanziellen Ausgleich, an die Tochter übertragen wird.

    also verwertbares Vermögen.

    fordert einen Nachweis darüber, wie die ETW damals finanziert wurde.

    Naja - es macht schon einen Unterschied, ob eine ETW unmittelbar vor dem Antrag auf ALG II finanziert wurde oder nicht. Auch die Frage der Finanzierung könnte durchaus eine Rolle spielen - wurden also z.B. zum Zeitpunkt des Kaufes bereits Sozialleistungen bezogen und und und...

    Gruß!

  • Wie Corinna schon geschrieben hat, handelt es sich bei der Eigentumswohnung um verwertbares Vermögen, welches man nicht einfach verschenken darf.

    Meine Einschätzung:

    #1 es wird geprüft werden, wann die Finanzierung abgeschlossen wurde und ob zu dem Zeitpunkt bereits die Gefahr bestand, ins ALG II zu rutschen

    #2 es wird geprüft werden, ob evtl. Schenkungen/Spenden rückgängig gemacht werden können

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