Haushaltsgemeinschaft mit Großvater vermeiden

  • Hallo,

    mein (Nick)Name ist Ola. Ich bin ledig und ziehe gerade aus dem Ausland mit meinem schulpflichtigen Sohn nach Deutschland. Er hat unter Anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, weil sein Vater Deutsch ist. Sein Vater unterstützt uns, lebt aber von Besuchen abgesehen weiterhin im Ausland.

    Wir sind momentan in die Einliegerwohnung im Haus seines Vaters (also des Großvaters) eingezogen und gemeldet, um von hier aus in Ruhe eine dauerhafte Wohnung suchen zu können. Für den Anfang werden wir eventuell für eine Übergangszeit auf Unterstützung durch Hartz IV angewiesen sein, bis ich eine Arbeit gefunden habe. Der Vater wird soweit möglich den Bedarf seines Sohns komplett decken.

    Muß ich in meiner Situation irgend etwas beachten, um den Großvater nicht zum Beispiel über eine Haushaltsgemeinschaft mit "hinein zu ziehen"? Wir wirtschaften und kochen komplett separat. Bad und Küche sind separat vorhanden und werden auch genutzt. Wir kochen hin und wieder für ihn mit. Finanzielle Zuwendungen vom Großvater erhalten wir keine. Unsere Miete ist allerdings recht günstig. Könnte das ein Problem werden? Wir nutzen auch ein- oder zweimal in der Woche die Waschmaschine des Großvaters mit.

    Der Großvater ist nett zu uns und ich will ihm keine Schwierigkeiten bereiten. Ich danke für Eure Hinweise.

    Olga

    Einmal editiert, zuletzt von ola (28. Mai 2019 um 21:17)

  • Ja, sie ist räumlich getrennt. Komplett Abgeschlossen, eigener Eingang ist vorhanden.

    Es gibt eine Tür, die beide Bereiche verbindet, aber die könnte man gegebenenfalls abschließen. Die Wohnung wurde in der Vergangenheit auch als Ferienwohnung vermietet und zeitweise auch an Dritte als Wohnung.

  • Ist das für die gestellte Frage denn relevant?

    Ja, deshalb beantworte bitte diese Frage.

    Das Forum ist anonym, deshalb mache dir keine Sorgen. Sollte irgendein User blöde Kommentare abgeben, werden diese Antworten gelöscht und der User gesperrt.

  • Hallo,

    ok - Du willst Deine Staatsbürgerschaft nicht offenbar. Dir dürfte klar sein, daß damit alle Antworten sehr ungenau werden?

    1. mit dem Großvater dürfte es keine größeren Probleme geben.
    2. Deinen eigenen ALG-II-Anspruch sehe ich nicht unbedingt als quasi automatisch an. Je nach Staatsbürgerschaft könnte es zu erheblichen Problemen kommen, zumal das ganze nicht unter dem Level "Familienzusammenzug" laufen dürfte.
    3. Dir ist klar, daß Dein Mann seine Einkommensverhältnisse offen legen muß und diese angerechnet werden?
    4. das Kind selbst dürfte einen Anspruch auf Sozialgeld haben.

    Bevor Du jetzt irgendwas schreibst - hier kann keiner ohne Kenntnis Deiner eigenen Staatsbürgerschaft konkret antworten.

    Gruß!

  • Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten.

    Ich bitte um Verständnis, daß ich meine Staatsangehörigkeit nicht weiter spezifieren will als "außerhalb der EU/Schengen". Mir geht es dabei auch nicht um dumme Kommentare im Forum. Ich denke eher an meine Nachbarn oder Personen, die mich anderweitig kennen und hier möglicherweise mitlesen. Mit den gemachten Angaben bin ich bereits jetzt recht klar identifizierbar. Mit der Nationalität dürfte der Kreis an Leuten, auf die meine Geschichte paßt, auf n=1 zusammen schrumpfen. Ich bitte um Verständnis. Ich möchte hier auch in Zukunft offen schreiben können.

    Vielleicht darf ich Euch stattdessen bitten, ein Beispiel zu nennen, wo die Staatsbürgerschaft eine Rolle spielt? Dann kann ich mich dazu informieren und einlesen. Ich habe den Vater meines Sohnes gefragt und die einzige Idee, die er hatte, waren EU-Ausländer. Das trifft auf mich nicht zu. Ich brauchte ein Visum, um in die EU einzureisen.

    Darf ich auch fragen, warum unser Fall gerade nicht unter "Familienzusammenführung" laufen sollte? Mein Visum ist eines zur Familienzusammenführung (§28 AufenthG Satz 1 Punkt 3), zu meinem deutschen Sohn. Wir sind gemeinsam eingereist. Ich möchte auch noch einmal betonen, daß ich nicht verheiratet bin. Der Vater geht nicht davon aus, seine Einkommensverhältnisse offen legen zu müssen, solange er den finanziellen Bedarf unseres Sohnes komplett deckt. Ist dem nicht so? Wir gehen nicht davon aus, daß wir mit Ausnahme von Kindergeld weitere finanzielle Zuwendungen vom Staat für meinen Sohn in Anspruch nehmen werden.

    Noch einmal vielen Dank für die Antworten.

    "Wer hat Anspruch auf Hartz IV?

    Anspruch auf ALG II haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und 65-67 Jahren (je nach Renteneintrittsalter), wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

    [...]

    Hartz IV Anspruch für Ausländer

    Ausländer sind zum Leistungsbezug berechtigt, wenn sie die aufenthaltsrechtliche Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik erhalten haben oder die Erteilung grundsätzlich möglich wäre."

    Obige Voraussetzungen sehe ich bei mir als erfüllt an.

    Einmal editiert, zuletzt von ola (30. Mai 2019 um 22:46)

  • Obige Voraussetzungen sehe ich bei mir als erfüllt an.

    Ganz so einfach ist es nicht, denn der von dir zitierte Text unterliegt auch Einschränkungen.

  • Hallo,

    das hier ist kein Ausländerrechts-Forum und wir hier auch keine Experten dazu. Insofern können wir Deinen Fall schlecht einschätzen und Dir auch nicht weiter helfen.

    Gruß!

    • Antrag auf Hartz4 formlos und zunächst ohne weitere Unterlagen im Mai 2019 gestellt
    • vollständige Unterlagen lagen im August vor und wurden eingereicht
    • Besuch Integrationskurs seit September
    • Bescheid Hartz4 Mitte Dezember mit Bewilligung ab September
    • Innerhalb Wochenfrist Antrag auf Übernahme der Kurskosten beim Bildungsträger
      (Bildungsträger war seit Juli im Bild, daß Hartz4-Antrag läuft. Es wurde aber abgelehnt, vor Vorlage des Bewilligungsbescheids einen Antrag zu stellen)
    • Weiterleitung des Antrags durch den Bildungsträger erst im Januar.
    • Bewilligung der Kostenübernahme durch die BaMF noch im Januar aber erst ab Januar.

    Sofortiger Widerspruch mit Hinweis, daß eine eventuelle Bearbeitungszeit für den Antrag auf HartzIV nicht zum Nachteil des Beziehers ausfallen dürfte, wurde bereits abgelehnt. Das kann doch irgendwie nicht sein. Was ist da passiert und wie geht man hier sinnvoll weiter vor?

    Im Widerspruchsbescheid findet sich auch folgender Absatz "Darüber hinaus kann ein Teilnahmeberechtigter von der Pflicht zur Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn diese unter Berücksichtigung seiner persönlichen Umstände und wirtschaftlichen Situation eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Solch ein persönlicher Härtefall liegt vor, wenn Sie sonstige Nachweise über das Vorliegen einer finanziellen Bedürftigkeit (z.B. Bescheid über Wohngeld, BaFöG, Kindergeldzuschlag, Bezüge nach Asylbewerberleistungsgesetz, Befreiung von KiTa-Gebühren, Befreiung von GEZ-Gebühren, örtliches Sozialticket)." HartzIV-Bezug ist kein Härtefall? Ich verstehe es nicht.

  • Hallo!

    Beitrag verschoben und Hinweis beachten:

    Hallo,

    das hier ist kein Ausländerrechts-Forum und wir hier auch keine Experten dazu. Insofern können wir Deinen Fall schlecht einschätzen und Dir auch nicht weiter helfen.

    Gruß!

    Wende dich bitte an ein Ausländerforum. Thema geschlossen!

    Gruß

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