ALG II Antrag - Einkommen unter 100 Euro nicht angeben - Formulare und Fragen

  • Hallo,

    habe mal einige allgemeine Fragen dazu wenn der ALG2 Antrag abgelehnt wird. (Hier steht im Raum das er evtl. wegen zuviel Vermögen abgelehnt wird, was nach dem Bearbeitungszeitraum nicht mehr der Fall ist)

    1.Muss ich mich dann sofort nach Antragsablehnung noch einmal persönlich beim Jobcenter persönlich melden?

    2. Wenn ich einen neuen Antrag stelle, ist es besser wenn ich ihn persönlich abgebe, da dann der Eingangsstempel eher drauf ist oder reicht es auch wenn ich ihn in den Briefkasten werfe? Ab welchem Tag kann ich dann ALG2 beziehen?

    3. Wo genau muss ich den ALG2 Antrag im Jobcenter abgeben?

    4. Bestimmte Unterlagen, wie Mietsvertrag haben sich nicht geändert. Reicht es wenn ich dann soetwas schreibe "siehe Anlagen/Formulare" von vorherigen Antrag oder muss ich wieder alle Anlagen komplett anfügen und alle Bögen komplett ausfüllen?

    mfg

  • Hallo,

    1.Muss ich mich dann sofort nach Antragsablehnung noch einmal persönlich beim Jobcenter persönlich melden?

    nein. Warum auch? Der Antrag wurde abgelehnt.

    2. Wenn ich einen neuen Antrag stelle, ist es besser wenn ich ihn persönlich abgebe

    Einen Neuantrag sollte/muß immer persönlich abgegeben werden.

    3. Wo genau muss ich den ALG2 Antrag im Jobcenter abgeben?

    Äh - woher soll hier jemand wissen, wie Dein örtliches Jobcenter so etwas handhabt?

    Ehrlich gesagt finde ich Deine Fragen, nun ja, etwas überflüssig. Du hast ja bereits einen Antrag auf ALG II gestellt und solltest also selbst wissen, wie man einen solchen stellt. Im übrigen war in Deinem bisherigen Thread immer nur von einer Betriebsrente die Rede, nun ist es plötzlich Vermögen, weswegen Du davon ausgehst, daß Dein Antrag abgelehnt wird. Was denn nun? Kann es sein, daß Du etwas mauerst?

    Gruß!

  • also muss ich bei erneuter Antragstellung genau die selben Unterlagen einreichen, die ich schon beim ersten Antrag abgegeben habe.

    (vielleicht verv ich euch hier so, weil ich mir etwas gedanken mache wenn der antrag abgelehnt wird, denn das wird der tag sein wo ich privatinsolvenz beantragen muss)

  • Mich verwirrt ein wenig, dass einerseits zu viel Vermögen vorhanden sein soll, andererseits aber durch Ablehnung eine Privatinsolvenz droht. Kannst du dies bitte genauer erläutern?

  • Ja,

    es sind jetzt doch schon einige Monate seit Antragstellung ins Land gegangen, in denen Lebenserhaltungskosten angefallen sind und private Versicherungsbeiträge sind auch noch zu zahlen (wenn der Antrag abgelehnt wird), so dass ich Schulden machen müsste.

    mfg

  • Hallo,

    am 18. Mai (also vor 11 Tagen) hast Du folgendes geschrieben:

    habe einen ALG2 Antrag gestellt und das Amt möchte, von einer betrieblichen Altersvorsorge, eine Übersicht über die eingezahlten Beiträge vom AG und AN (getrennt aufgestellt) sehen.

    Jetzt schreibst Du (Fettmarkierung von mir)

    es sind jetzt doch schon einige Monate seit Antragstellung ins Land gegangen

    Das alles ist mehr als verwirrend und kaum noch ein Fall für ein Forum.

    Gruß!

  • sehe in einen "antrag gestellt haben" und einen antrag "vor einigen monaten gestellt haben" keinen wiederspruch

    Natürlich ist das ein Unterschied. Wenn man den Antrag vor einigen Monaten gestellt hat, geht man von mehreren Monaten aus. Wenn man allerdings schreibt, dass man einen Antrag gestellt hat, geht man eher von einigen Tagen oder Wochen aus. Zudem wird auch erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

  • Hallo,

    mein ALG2 Antrag ist endlich durch (darüber bin ich sehr erleichtert).

    Bis 100€ darf ich ja dazuverdienen. (zBsp.: durch Privatverkäufe oder Pfand und Schrottsammeln.) Was passiert wenn ich unter den 100€ bleibe und es nicht angebe?

    Welche Strafe könnte dann evtl. auf mich zukommen?

    Meine letzter AG hat mich für einen Tag nicht bezahlt, den übrigen Verdienst habe ich beim Amt angeben, (wurde mir auch angerechnet).

    sollte ich den nicht gezahlten Lohn einklagen? Mach das Sinn, wenn es das Amt dann doch nur wieder abzieht und ich nur Ärger damit habe und im Falle einen juristischen Streites auch verlieren könnte? (wobei ich das für unwahrscheinlich halte.)

    Brauche Hilfe bei der Suche nach zwei Formularen.

    1.Keine Personalausweisgebühr bei Hartz IV

    den Antrag auf Kostenerstattung, ist das der hier: Anlage zur Gewährung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs

    2. antrag auf gewärung auf förderung aus dem vermittlungsbudget.... (für eine fahrt zum vorstellungsgesräch) kann es auf der seite von afa nicht finden.

  • Du hast jede Arbeitstätigkeit, jedes Einkommen und auch jede sonstige leistungsrelevante Veränderung anzugegen.

    Das hat nicht das Geringste mit der Frage zu tun, ob am Ende etwas angerechnet wird oder nicht. Die Meldepflichten sind davon völlig unabhängig.

    Im Mindestfall sind solche Sachen Ordnungswidrigkeiten und es kommt auch ganz schnell Betrug zusammen.

  • Hallo,

    Das Formular für die Reisekosten habe ich gefunden. Ist das Formular für den Antrag auf Kostererstattung das richtige?

    da hier keiner weiß, was Du beantragen willst und Du bisher auch absolut nichts dazu geschrieben hast, sage ich mal

    Ist das Formular für den Antrag auf Kostererstattung das richtige?

    Ja.

    Um gleichzeitig auf die Frage

    Ist das Formular für den Antrag auf Kostererstattung das richtige?

    nein zu sagen.

    Sorry - aber meine Glaskugel ist defekt...

    Gruß!

  • na gut, dann werde ich es nicht probiern. weist du warum das jobcenter die kosten nicht übernimmt obwohl gerichtliche urteile für die kostenübernahme gestimmt haben?

  • Urteile von einem Sozialgericht sind nicht bundesweit bindend, zudem sind diese teils auch auf alten gesetzlichen Regelungen.

  • Bis 100€ darf ich ja dazuverdienen. (zBsp.: durch Privatverkäufe oder Pfand und Schrottsammeln.)

    Du darfst so viel verdienen wie du willst/kannst.

    Die 100€ Grundfreibetrag gibt es aber nur bei Erwerbseinkommen.

    na gut, dann werde ich es nicht probiern. weist du warum das jobcenter die kosten nicht übernimmt obwohl gerichtliche urteile für die kostenübernahme gestimmt haben?

    Weil der Perso seit 2011 mit 0,25€ pro Monat im Regelbedarf eingerechnet ist.

    Urteile die eine Kostenübernahme bejahen, beziehen sich entweder auf die Zeit davor oder auf atypische Sachverhalte.

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