Gewerbetreibender als Dazuverdiener - ALG II - darf ich Aushilfe einstellen

  • Ich bin Gewerbetreibender (Barbesitzer) und muss zur Zeit ALG 2 beziehen. Mein Berater beim Jobcenter drängt mich dazu mein Gewerbe aufzugeben - eine Unternehmensberatung wurde bereits eingeschaltet welche mich bei der Auflösung beraten soll. Ich habe bereits eine Festanstellung gefunden aber muss dafür über einen Zeitraum von drei Monaten eine Ausbildung machen - in dieser Zeit habe ich noch keine Einkünfte! Die Bar würde ich gerne behalten da ich einen Bekannten habe der als Geringfügiger bei mir arbeiten würde. Tatsächlich kann ich mit seinen Fähigkeiten, auch in der kurzen Zeit da wir nur relativ kurz öffnen, deutlich mehr Umsatz erzielen um praktisch sofort sein Gehalt + die Kosten um auf "Null" zu kommen erzielen.


    Darf ich denn in so einem Fall überhaupt eine Aushilfe einstellen? Denn ich wäre noch drei Monate auf ALG 2 angewiesen...

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen und Tips!

  • Hallo,

    das ist eine Grenzfrage. Du könntest zwar höhere Betriebseinnahmen haben, die aber dann u.U. wieder für den Lohn und die Sozialabgaben weggehen, womit der Effekt für das Jobcenter relativ bei Null liegt. Vorstellbar wäre ein solches Modell, wenn man plausibel erklären könnte, daß vor allem der GEWINN dadurch steigt.

    Aber wie gesagt - Grenzfrage, die sich von außen schwer beurteilen läßt. Von daher würde ich erst einmal das Gespräch mit dem Jobcenter suchen.

    Gruß!

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