ALG II Einkommen Anrechnung - MiniJob - Schülerbafög und Fragen

  • Hallo, ich erhalte 504 Euro Schülerbafög, 194 Euro Kindergeld und verdiene über einen Mini- Job 110 Euro brutto (94 Euro netto) monatlich. Meine Wohnung kostet 330 Euro warm. Ich habe zusätzlich zum Bafög ALG 2 Leistungen bezogen, bis ich mit dem

    Minijob angefangen habe. Das Jobcenter sagt, dass ich jetzt keinen Anspruch mehr habe, da ich ein monatliches Einkommen von 183,80 habe. Ich verstehe nicht, wie sie auf diese Summe kommen. Ist der Bescheid rechtens? Ich liege ja unter dem Eckregelsatz für 1 Person (abzüglich 110 Euro des Freibetrags vom JC). Meine Eltern können nicht für mein Lebensunterhalt aufkommen. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

  • Hallo Corinna, der liegt mir gerade nicht vor.

    Ich habe jetzt im Internet recherchiert. Ist es richtig, dass Kindergeld,Bafög und der MiniJob als Einkommen berechnet wird? Demnach habe ich ein Einkommen von 792 Euro. Ist es richtig das der Freibetrag dann 692 (-100 Euro Freibetrag) -138,40 Euro (20% vom restlichen Gehalt) = 553,60 Euro ist???

    Danke :))

  • Hallo,

    Ist es richtig das der Freibetrag dann 692 (-100 Euro Freibetrag) -138,40 Euro (20% vom restlichen Gehalt) = 553,60 Euro ist???

    nein - denn seit wann sind BaföG und Unterhalt Gehalt?

    Der Minijob ist wegen dem Freibetrag anrechnungsfrei, vom BaföG werden 404 € angerechnet und der Unterhalt wird in voller Höhe berücksichtigt.

    Gruß!

  • Hallo,

    Wieso wird vom Bafög nur 404 Euro statt 504 Euro angerechnet?

    weil auf das BaföG 100 € Freibetrag angerechnet werden.

    Ich dachte das Bafög, Kindergeld und mein Gehalt komplett als Einkommen zählt.

    Es ist auch Dein Einkommen. Aber nur auf Erwerbseinkommen sind Freibeträge oberhalb der 100 € anzurechnen.

    Gruß!

  • Das heißt mein Mini Job darf auch nicht mit eingerechnet werden???? Dann würde es ja wie folgt aussehen: 404 Bafög+194 Kige= 598 Euro

    -330 Euro Miete

    =268

    Das heißt ich bekomme vom

    Amt noch 156 Euro.

    Ist das so richtig?

  • Hallo,

    Das heißt mein Mini Job darf auch nicht mit eingerechnet werden

    der darf durchaus angerechnet werden - ist allerdings unter dem Freibetrag von 100 €. Wobei irritierend ist, daß Du etwas von Brutto und Netto bei dem Minijob schreibst - ein Minijob ist normalerweise kein Brutto-. sondern nur ein Nettoeinkommen.

    Ist das so richtig?

    Naja. Da wäre die Frage nach dem Brutto zu klären. Abgesehen davon ist das die reine ALG-II-Berechnung. Vom Einkommen her bist Du jedoch erst einmal nicht hilfsbedürftig, weil Du Deinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen decken kannst.

    Aber nochmal: ohne Berechnungsbogen ist das nicht zu klären.

    Gruß!

  • Ich war ja im Leistungsbezug bis ich mit dem

    Job begonnen habe und ich dachte halt, dass ich ja noch zusätzlich 100 Euro dazuverdienen darf. Das mit dem Brutto stimmt so, ich zahle etwas in RV ein (muss ich noch klären)

  • Hallo,

    es kommt auf die Berechnungsweise an: sieht das Jobcenter den Minijob als ein Einkommen mit nur einem Freibetrag an, würden bei Dir die 501 € BaföG voll angerechnet und Dein Bedarf wäre tatsächlich gedeckt. Wird der Freibetrag jedoch bei Erwerbseinkommen UND dann nochmal im Spezialfall BaföG (also 200 € insgesamt), würde meine Berechnung hinhauen.

    Deswegen der Berechnungsbogen....

    Gruß!

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